
12 Millionen Gründe für eine bessere EU-Richtlinie
12 Millionen Gründe für eine bessere EU-Richtlinie
12 Millionen Tiere - 12 Millionen Gründe
Die EU-Richtlinie zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftlichen Zwecke verwendeten Tiere (kurz: Tierversuchsrichtlinie) regelt Tierversuche in der EU. Die EU hat jetzt das völlig veraltete Regelwerk komplett überarbeitet. Die neue Richtlinie wird in den nächsten Jahrzehnten über Leben und Tod von Millionen Tiere in den 27 Mitgliedsstaaten entscheiden.In Europas Labors leiden und sterben jährlich 12 Millionen Versuchstiere. Der beste Schutz von Versuchstieren ist, nicht in den Labors gequält und getötet zu werden. Wenn es nach uns ginge, müsste die Richtlinie nur einen Satz enthalten: »Tierversuche sind verboten«. Leider war ein solches Verbot politisch nicht durchsetzbar.
Der im November 2008 von der Europäischen Kommission vorgelegte Novellierungsentwurf war zwar weit von unseren Forderungen entfernt, er enthielt aber zumindest einige Schritte in die richtige Richtung. Doch bei den folgenden Verhandlungen zwischen Kommission, Parlament und EU-Ministerrat wurden selbst die wenigen Verbesserungen des ursprünglichen Entwurfs abgeschwächt oder gar ganz gestrichen. Insbesondere die sogenannten Volksvertreter machten sich dabei zu Handlangern der milliardenschweren Tierversuchsindustrie, die bei schärferen Regelungen das Ende der medizinischen Forschung prophezeit. Der Kompromiss, der schließlich ausgehandelt wurde, stellt eine drastische Verschlechterung der ohnehin schon windelweichen Bestimmungen dar - trotz intensivster Bemühungen der Tierschutzseite.
Pressemitteilungen 03.06.2010 Ministerrat stimmt EU-Tierversuchsrichtlinie zu: Verrat an den Tieren >> 24.03.2010 EU-Tierversuchsrichtlinie: Bundestag erteilt Tierschutz eine Abfuhr >> 17.03.2010 EU-Tierversuchsrichtlinie: Bundestag stimmt über Antrag der Grünen ab >> 18.12.2009 Skandalöser Lobbyismus auf Kosten der Tiere >> 06.05.2009 EU-Parlament verrät Tierschutz >> 06.11.2008 Tierversuche: EU legt neue Richtlinie vor >> |
Vergleich unserer wichtigsten Forderungen mit den Positionen der EU-Gremien:
| Unsere Forderungen | Europäische Kommission | Europäisches Parlament | Kompromissvorschlag EU-Kommission, EU-Parlament und Rat |
| Strengere nationale Regelungen Ein Zuviel an Tierschutz gibt es nicht; Mitgliedsstaaten müssen die Möglichkeit für Verbesserungen haben. |
Keine Äußerung hierzu | Die Mitgliedsstaaten sind nicht daran gehindert, national strengere Regelungen, die einen größeren Schutz der Tiere bieten, zu erlassen. | Die Mitgliedsstaaten dürfen keine national strengeren Regelungen erlassen; sie dürfen nur bisherige Regelungen beibehalten, müssen dies jedoch zuvor der Europäischen Kommission melden. |
| Ausstieg aus dem Tierversuch Tierversuche müssen verboten werden. |
Keine Strategie für den Ausstieg aus dem Tierversuch. | Wie Kommission. | Wie Kommission. |
| Geltungsbereich Ausweitung des Geltungsbereich auf Grundlagenforschung, Ausbildung, auf Tiere, die für die Verwendung von Organen und Geweben getötet werden, embryonale und fötale Formen sowie einige wirbellose Tierarten wie Tintenfische, Kraken und Krebse. Bislang galt das Regelwerk nur für Tierversuche in der Industrie. |
Wie Forderung | Embryonale und fötale Formen nur von Säugetieren. Sonst wie Kommissionsentwurf. | Fötale Formen von Säugetieren ab dem letzten Drittel ihrer Entwicklung; Bei Wirbellosen nur lebende Kopffüßer (Rundmäuler und Zehnfußkrebse, die im Kommissionsentwurf enthalten waren, entfallen). |
| Affenversuche Verbot von Versuchen an nicht-menschlichen Primaten. |
Versuche an nicht-menschlichen Primaten nur dann erlaubt, wenn ein Zusammenhang mit Heilung von Krankheiten nachweisbar ist. | Versuche an nicht-menschlichen Primaten fast uneingeschränkt erlaubt, auch für Grundlagenforschung. | Wie Parlament. |
| Verbot von Versuchen an Menschenaffen. | Versuche an Menschenaffen zur Erhaltung der Art oder in Zusammenhang mit für den Menschen lebensbedrohlichen/zur Invalidität führenden klinischen Zuständen erlaubt. | Wie Kommission. | Wie Kommission. |
| Verbot von Versuchen an wild gefangenen Affen. | Einschränkung der Verwendung von wild gefangenen Primaten, indem nur Primaten in zweiter Generation (F2) verwendet werden dürfen (je nach Art mit Übergangsfristen von 7 bzw. 10 Jahren). | Wie Kommission. | Wie Kommission. |
| Streundende Haustiere Verbot der Verwendung von streunenden Haustieren. |
Verbot der Verwendung von streunenden Haustieren. | Wie Kommission. | Verwendung von streunenden Haustieren ist erlaubt. |
| Alternativen | Tierversuchsfreie Methoden müssen eingesetzt werden, wenn vorhanden. | Wie Kommission. | Tierversuchsfreie Methoden bzw. solche mit weniger Tieren/geringerer Belastung müssen erst eingesetzt werden, wenn in Gemeinschaftsvorschriften aufgenommen. |
| Schweregrade Verbot von Versuchen, die mit schweren Schmerzen, Leiden und Schäden einhergehen, unabhängig von der Dauer und Versuchsziel. |
Etablierung einer Schwergradeinteilung in »gering«. »mittel«, »schwer«. Verbot von Versuchen, die länger anhaltende schwere Schmerzen, Leiden und Schäden verursachen. | Versuche, die länger anhaltende schwere Schmerzen, Leiden und Schäden verursachen, sind erlaubt. | Wie Parlament. |
| Keine wiederholte Verwendung von Tieren. | Erneute Verwendung von Tieren nur bei Schweregrad »gering«. | Erneute Verwendung bei Schweregrad »gering« und »mittel«. | Wie Parlament. |
| Schwer leidende Tiere sollen getötet werden. | Tötung erst am Ende des Experiments. Wenn aber der Tod das Ende des Experimentes ist, braucht ein Tier überhaupt nicht vorzeitig getötet zu werden. | Schwer leidende Tiere sollen getötet werden. | |
| Genehmigung Genehmigungspflicht einschl. ethischer Bewertung für alle Tierversuchsanträge. |
Genehmigung aller Tierversuche aufgrund einer »Schaden-Nutzen-Analyse«. Dies wäre eine Verschärfung der Regelung in Deutschland, nach der anzeige- und genehmigungspflichtige Tierversuche unterschieden werden. (Für die anzeigepflichtigen Experimente, z.B. im Bereich der Giftigkeitsprüfungen, muss lediglich ein Formular ausgefüllt werden.). Voraussetzung für die Genehmigung ist eine positive ethische Bewertung. | Genehmigungspflicht nur für Versuche mit den Schweregraden »schwer« und »mittel« sowie Primaten. Andere Versuche nur anzeigepflichtig. Da aber die Antragsteller selbst den Schweregrad beurteilen, können sie praktisch selbst entscheiden, welche Versuchsanträge einer Genehmigung bedürfen und welche nicht. | Genehmigungspflicht nur für Versuche mit Schweregrad »schwer« sowie Primaten. Andere Versuche nur anzeigepflichtig. Wegfall der ethischen Bewertung. |
| Rückwirkende Bewertung Einführung einer rückwirkenden Bewertung für alle Tierversuchsprojekte. So kann die Nutzlosigkeit von Tierversuchen nachträglich bewiesen werden. Bei negativem Ausgang der Bewertung dürfen Folgeanträge nicht mehr genehmigt werden. |
Rückwirkende Bewertung für ausgewählte Projekte (außer Schweregrad »gering«) sowie Affenversuche. | Rückwirkende Bewertung nur für Versuche mit Schweregrad »schwer«. | Rückwirkende Bewertung nur für Versuche an Primaten mit Schweregrad »schwer«. |
| Transparenz Die Öffentlichkeit muss umfassend über alle Tierversuchsprojekte informiert werden, sowohl über das Genehmigungsverfahren als auch über das Ergebnis der rückwirkenden Bewertung. |
Veröffentlichung von Projektzusammenfassungen für Versuche mit den Schweregraden »mittel« und »schwer« einschl. rückwirkender Bewertung, sofern vorhanden. | Veröffentlichung von Projektzusammenfassungen nur für Versuche mit Schweregrad »schwer«, Affenversuche sowie Verstöße gegen die Richtlinie. | Veröffentlichung von Projektzusammenfassungen einschl. rückwirkender Bewertung, sofern vorhanden. |
Quellen:
Entwurf der EU-Kommission >>
Position des EU-Parlaments >>
Position des Rates >>
Die unrühmliche Rolle der Bundesregierung
Die Bundesregierung hatte bei dem Tauziehen um das neue Gesetz eine besonders unrühmliche Rolle gespielt. So war im ursprünglichen Kommissionsentwurf eine Genehmigungspflicht für alle Tierversuche vorgesehen. Dies hätte eine Verschärfung des deutschen Tierschutzrechts zur Folge gehabt. Deutschland brachte in Anlehnung an die deutsche Anzeigepflicht ein vereinfachtes Genehmigungsverfahren für gesetzlich vorgeschriebene Tierversuche und die Produktion von Stoffen (z.B. Impfstoffen) ein.Besonders erschreckend war auch der skandalöse Pro-Tierversuchs-Lobbyismus des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Dessen Einflussnahme auf das für die Tierversuchsrichtlinie zuständige Bundeslandwirtschaftsministerium trug voll und ganz die Handschrift der Nutznießer von Tierversuchen. Tierschutz wurde lediglich als ein Hindernis für die Forschungsfreiheit betrachtet. So forderte das Forschungsministerium, dass sämtliche Experimente an Affen - auch Menschenaffen - und geschützten Tierarten sowie Versuche, die länger anhaltende, schwerwiegende Leiden und Schmerzen bei den Tieren hervorrufen, erlaubt sein sollen, da solche Einschränkungen mit der grundgesetzlich verankerten Forschungsfreiheit nicht zu vereinbaren seien.
Wie geht es weiter?
Die Verabschiedung des Regelwerkes steht kurz bevor. Inhaltliche Änderungen sind nicht mehr zu erwarten. Der Kompromissentwurf (letzte Spalte in der Tabelle) wird also Gesetz werden.Voraussichtlich im September 2010 erfolgt die Abstimmung im Plenum des Parlaments. Damit ist der Prozess abgeschlossen und die Richtlinie muss in nationales Recht umgesetzt werden. Für die Umsetzung in deutsches Recht haben wir eine neue Aktion zum Mitmachen in Vorbereitung.
Was wir tun:
- Im Vorfeld zur Novellierung haben wir uns an einer europaweiten Unterschriftenaktion beteiligt. 150.000 Unterschriften wurden dem EU-Parlament übergeben.
- Unser Verband hat beim Bundeslandwirtschaftsministerium eine detaillierte Stellungnahme eingereicht.
- Wir haben unserer Argumente und Forderungen mehrfach allen EU-Abgeordneten vorgestellt.
- Zusammen mit unseren Partnern bei der Europäischen Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) waren wir auch an der Lobbyarbeit vor Ort in Brüssel und Straßburg beteiligt.
- Mit einer Briefaktion forderten wir von Bundeslandwirtschaftsministerin Ilse Aigner und Bundesforschungsministerin Anette Schavan, sich auf EU-Ebene für eine fortschrittliche Richtlinie im Sinne des Tierschutzes einzusetzen.
- Mit einer Postkartenaktion an die 99 deutschen und 17 österreichischen EU-Abgeordneten machten wir den Volksvertreter den Willen der Bevölkerung klar. Die Mehrheit der EU-Bürger will keine Tierversuche. Bei der Aktion, die von November 2009 bis Mai 2010 lief, wurden 85.000 Postkarten verschickt.
- Zur Abstimmung im Bundestag über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen haben wir eine Briefaktion an die Bundestagsabgeordneten initiiert.
Hintergrundinformationen Stellungnahme der Ärzte gegen Tierversuche (PDF) Zahl der Versuchstiere in der EU im Jahr 2005 (PDF) (In dieser Statistik werden die zu wissenschaftlichen Zwecken getöteten Tiere nicht erfasst. Für Deutschland ist daher eine Zahl von 1,8 Millionen angegeben. Tatsächlich wurden 2005 in Deutschland 2.412.678 in Tierversuchen getötet.) Europas Bürger wollen keine grausamen Tierversuche - Umfrage zu Tierversuchen in sechs EU-Ländern >> Europäische Koalition zur Beendigung von Tierversuchen (ECEAE) >> Helfen Die Postkartenaktion and die EU-Abgeordneten ist beendet. In Kürze starten wir eine neue Aktion zum Mitmachen, die auf die Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht abzielt. >> Aktionen 150.000 Unterschriften an EU-Parlament übergeben (28. Mai 2008) >> Demo am 9. März 2009 vor dem EU-Parlament in Straßburg >> Aktion der ECEAE am 27. März 2009 in Prag >> Aktion vor dem Bundestag am 24. März 2010 >> |
Stand: 18. Mai 2010
http://aerzte-gegen-tierversuche.de/infos/eu/160-12-millionen-gruende-fuer-eine-bessere-eu-richtlinie






