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Die Palette der für Kosmetikrohstoffe durchgeführten Verträglichkeitsprüfungen umfasst gut ein Dutzend, durchweg äußerst grausamer und schmerzhafter Tierversuche. Zahlreiche so genannte In-vitro-Tests, d.h. Prüfungen, die im Reagenzglas ablaufen, wurden bereits entwickelt.

Zwar sind Tierversuche für den Bereich Kosmetik in der EU verboten, allerdings gibt es noch sehr viele Länder (z.B. China), in denen die Testung von Kosmetika an Tieren leider nach wie vor Gang und Gäbe ist. Diese folgende Liste gibt einen kurzen Überblick über die heute vorhandenen Möglichkeiten. Wir Ärzte gegen Tierversuche lehnen jedoch den Einsatz von Tieren, Teilen von Ihnen (z.B. tierischen Zellen) sowie Eiern ab.

Akute und chronische Giftigkeit (Toxizität)

Tierversuch: Ratten oder Mäuse erhalten die Substanz per Magensonde einmalig oder über einen längeren Zeitraum eingegeben. Je nach Art und Menge des verabreichten Stoffes winden sich die Tiere stundenlang in Krämpfen, sie leiden an Durchfall, Fieber, Schüttelfrost oder Lähmungen. 

In-vitro: Mit Hilfe von menschlichen oder anderen Säuger-Zellkulturen lässt sich die Giftigkeit von kosmetischen und anderen chemischen Produkten untersuchen. Die Zellen reagieren sehr empfindlich und sterben bei Zugabe von giftigen Stoffen ab.

Es gibt auch den 3T3-Neutralrot-Test; dieser beruht auf dem Prinzip, dass Zellen einer bestimmten permanenten Mäusezelllinie, nach Zugabe einer schädigenden Substanz nicht mehr in der Lage sind, einen roten Farbstoff aufzunehmen.

Beispiele: 3T3-NRU-Test (Neutral Red Uptake Cytotoxicity Assay) 

Hautreizungstest

Tierversuch: Die Prüfsubstanz wird Kaninchen auf die geschorene Haut aufgetragen. Wirkt die Substanz hautreizend, entstehen schmerzhafte Entzündungen.

In-vitro: Die Substanz wird an isolierter menschlicher Haut oder Zellkulturen menschlicher Hautzellen überprüft. Verschiedene Testsysteme für im Labor hergestellte, humanbasierte 3D-Hautmodelle sind im Handel erhältlich; diese weisen die physiologischen Eigenschaften der menschlichen Haut auf.

Beispiele: EpiSkin, EpiDerm

Augen-/Schleimhautreizung (Draize-Test)

Tierversuch: Die Testsubstanz wird Kaninchen in die Augen geträufelt. Anschließend werden die Schäden beobachtet: Je nach Art und Dosierung des Stoffes kommt es zu schmerzhaften Entzündungen und schweren Verätzungen des Auges. 

In-vitro: Beim HET-CAM-Test wird die direkt unter der Schale eines bebrüteten Hühnereis liegende Haut, die Venen und Arterien, aber keine Nerven enthält, verwendet. Die zu testende Substanz wird auf die Haut geträufelt und die Reaktion beobachtet. Eine andere Methode nutzt humane Hautzellen mit einer durchlässigen Membran als dreidimensionales Gewebekonstrukt.

Beispiele: EpiOcular™ Human Cell Construct EIT

Hautallergietest

Tierversuch: Meerschweinchen wird die Prüfsubstanz in die Haut gespritzt, um das Immunsystem der Tiere zu stimulieren. Löst die Testsubstanz bei nochmaligem Kontakt allergische Reaktionen aus, so kommt es zu schmerzhaften Hautentzündungen. 

In vitro: Es besteht die Möglichkeit, die Identifikation eines potentiellen Allergens anhand einer chemischen Reaktion zu messen (DPRA). Des Weiteren gibt es (humane) Zellkultursysteme, in denen man testen kann, ob durch die Zugabe des zu untersuchenden Stoffs ein Signalweg in den Zellen ausgelöst wird, der mit Allergiereaktionen in Zusammenhang steht.

Beispiele: DPRA (Direct Peptide Reactivity Assay), KeratinoSens Assay 

Schädigende Wirkung durch Sonnenlicht (Phototoxizität)

Tierversuch: Die Prüfung wird an Ratten oder Meerschweinchen durchgeführt und ähnelt sehr dem Hautallergietest. Der Stoff wird in die Haut gespritzt. Bei der anschließenden Bestrahlung mit UV A-Licht werden die Tiere stundenlang in enge Plastikröhren gesteckt, in denen sie sich nicht bewegen können. 

In-vitro: Der 3T3-Neutralrot-Test beruht auf dem Prinzip, dass Zellen einer bestimmten permanenten Mäusezelllinie, nach Zugabe einer schädigenden Substanz und UV-Licht Bestrahlung, nicht mehr in der Lage sind, einen roten Farbstoff aufzunehmen. 

Hautabsorptionstest (Toxikokinetik)

Tierversuch: Die Testsubstanz wird bei Ratten auf die Haut aufgetragen. Die Tiere werden isoliert in so genannten Stoffwechselkäfigen gehalten. Harn-, Kot- und evtl. auch Blutproben der Tiere werden auf Vorhandensein der Testsubstanz untersucht. 

In-vitro: Die Überprüfung kann auch an menschlichen Hautproben stattfinden. 

Frucht-/ oder keimschädigende Wirkung (Teratogenität)

Tierversuch: Die Substanz wird trächtigen Ratten oder Kaninchen verabreicht. Die Tiere werden zu verschiedenen Zeitpunkten der Trächtigkeit getötet, um zu beurteilen, ob der Stoff das Muttertier schädigt und/oder die normale Entwicklung der Früchte beeinflusst. Bei teratogenen Substanzen kommt es zu Missbildungen oder Totgeburten. 

In-vitro: Es gibt zahlreiche In-vitro-Tests, zum Beispiel mit isolierte Embryonen von Mäusen, Ratten oder Kaninchen (Embryokultur), mit unsterblichen Mäusezelllinien (Embryo-Stammzell-Test) oder mit Zellen von Mäuseembryonen (Limb Bud Micromass-Test).

Es gibt zudem den Micronucleus Test (MNT): eine Substanz kann, wenn sie die Erbinformation einer Zelle schädigt, einen „Neben-Mini-Zellkern“ bilden. Dieser kann, zusammen mit anderen Analysen, sichtbar gemacht werden und ist ein Nachweis für eine keimschädigende Wirkung der zu untersuchenden Substanz. 

Krebsauslösende Eigenschaften (Kanzerogenität)

Tierversuch: Die Prüfsubstanz wird Ratten oder Mäusen ihr ganzes Leben lang täglich z.B. mit einer Schlundsonde verabreicht. Es wird untersucht, ob die Tiere Tumore entwickeln. Der Test ist mit ungeheurem Leid verbunden. 

In-vitro: Für den so genannten Transformationstest werden Zellkulturen aus Hamsterembryonen oder Mäusezelllinien verwendet. Auch menschliche Leber- und Hautzellen eigenen sich. 

Beispiele: Bhas CTA, Three CTA  

Dipl. Biol. Julia Radzwill
Stand: 16. April 2020

Quellen

EU Science Hub. Validated test methods [abgerufen am 24.03.2020]
Cyprotex. In vitroHCS Manual (PDF) [abgerufen am 24.03.2020]