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EU soll Deutschland zwingen, die schlimmsten Tierversuche zu verbieten

Am 24. April, dem Internationalen Tag zur Abschaffung der Tierversuche, haben wir in Brüssel 28.334 Online-Unterschriften an Susanne Louhimies, zuständig für den Tierschutz in der Umwelt-Generaldirektion der Europäischen Kommission, übergeben. Unsere Forderung: Die EU-Kommission soll die Mängelliste ihres Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ergänzen.

Die EU hat ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet, weil die Bundesregierung Vorgaben zu Tierversuchen völlig ungenügend umgesetzt hat. Dass Brüssel hier aktiv wird, begrüßen wir sehr. Allerdings hat die EU es versäumt, einen ganz gravierenden Fehler zu beanstanden. Deutschland erlaubt Tierversuche mit „schwerstem“ Leid, obwohl diese nach EU-Vorgaben grundsätzlich verboten sind. Deutschland ignoriert die von der EU geforderte Schmerz-Leidens-Obergrenze, ab der ein Tierversuch nicht oder nur unter ganz strengen Auflagen genehmigt werden darf.

Zu diesen Tierversuchen mit schwerstem Leid zählt zum Beispiel die in München durchgeführte Xenotransplantation, bei der Herzen genmanipulierter Schweine auf Paviane verpflanzt werden. Die meisten Affen überleben nur wenigen Stunden, Tagen oder Wochen. Eingepfercht in Isolationskäfige erleiden sie Angst, Schmerzen, Atemnot, eine monströse Anschwellung des Herzens, Herzinfarkte, Leberschäden, Wassereinlagerungen in Lunge und Brustkorb, Thrombosen usw. bis sie qualvoll sterben oder getötet werden.

Zusammen mit Tasso e.V. und Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. fordern wir die Europäische Kommission mit einer Online-Petition auf, dafür Sorge zu tragen, dass Deutschland das grundsätzliche Verbot von Tierversuchen mit schwerem, lang anhaltendem Leid, das nicht gelindert werden kann, nicht ignoriert. Nach EU-Recht können Mitgliedstaaten solche Tierversuche in absoluten Ausnahmefällen zulassen. Im deutschen Tierschutzrecht aber muss die „Unerlässlichkeit“ lediglich „wissenschaftlich begründet dargelegt“ werden – eine Vorgabe, die sowieso für alle Tierversuche gilt. Der Ausnahmecharakter fehlt in der Tierversuchsverordnung.

Die EU sieht ferner vor, dass eine solche Ausnahme nur unter Vorbehalt erteilt werden darf und von der EU-Kommission entschieden wird. Nach deutschem Recht ist es aber möglich, dass eine Genehmigung widerrufen wird, wenn der Tierversuch schon geschehen ist. Das hilft den Tieren wenig und entspricht nicht der Intention Brüssels.

Wir kämpfen um jedes Wort, das einen kleinen Fortschritt für die Tiere bringen würde.

Am 24. April trafen sich Dipl. Biol. Silke Strittmatter und Dr. Corina Gericke mit Susanna Louhimies, Tierschutzkoordinatorin der EU-Kommission, um ihr die gesammelten Unterschriften und unsere Forderungen zu überbringen. Ihre Aufgabe ist es unter anderem, für die korrekte Umsetzung der Richtlinie zu sorgen. Dazu stehen ihr Muttersprachler fast aller EU-Sprachen zur Verfügung, die auch Juristen sind. Sie zeigte sich sehr aufgeschlossen und will prüfen, wie unser Anliegen im laufenden Vertragsverletzungsverfahren berücksichtigt werden könnte.

Unterschriftenübergabe in Brüssel

Von links: Silke Strittmatter (ÄgT), Susanna Louhimies (DG Environment, EU-Kommission), Katrin Schutte (Team von Susanna Louhimies), Corinna Hartmann (Parl. Assistentin von MdEP Martin Häusling), Corina Gericke (ÄgT)