Ärzte gegen Tierversuche stellen Strafanzeige gegen LPT
Straftatbestand der Tierquälerei
Nach dem Skandal-Urteil des Oberverwaltungsgerichts Hamburg, demzufolge das Hamburger Tierversuchslabor LPT wieder öffnen darf, stellt Ärzte gegen Tierversuche Strafanzeige gegen das LPT wegen des Verdachts der Tierquälerei. Der bundesweite Verein will damit die Dringlichkeit unterstreichen, dass die für das filmisch dokumentierte Tierleid verantwortlichen Personen zur Rechenschaft gezogen werden müssen.
Im Oktober letzten Jahres hatten verdeckt gemachte Aufnahmen der SOKO Tierschutz aus dem LPT-Labor im niedersächsischen Mienenbüttel skandalöse Zustände in die Öffentlichkeit gebracht: im eigenen Blut liegende Hunde und sich in Primatenstühlen windende Affen. Die Behörden entzogen dem Betreiber die Erlaubnis zum Halten von Tieren, weil seine Zuverlässigkeit nicht gegeben sei – im Januar 2020 erst am Standort Mienenbüttel und im Februar am Hauptsitz in Hamburg-Neugraben. Nur das 3. Labor in Löhndorf, Schleswig-Holstein, blieb unbehelligt. Im August dieses Jahres hatte das Oberverwaltungsgericht Hamburg die Behördenentscheidung gekippt und die Tierhaltung am Hauptsitz in Hamburg-Neugraben wieder erlaubt.
Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche hält die Entscheidung für nicht nachvollziehbar. „Selbst, wenn Personalveränderungen vorgenommen wurden, ändert das nichts an dem verantwortungslosen Handeln des Betreibers“, so Dr. med. vet. Corina Gericke, Vizevorsitzende von Ärzte gegen Tierversuche.
Nach Ansicht des Vereins müssen die Verantwortlichen, insbesondere der Geschäftsführer Jost Leuschner, zumindest bestraft werden. „Bei so eindeutigen filmischen Belegen für den Straftatbestand der Tierquälerei muss die Härte des Gesetzes greifen, sonst verkommt das Tierschutzgesetz immer mehr zu einer Lachnummer“, erklärt Gericke.
Allein soziale Tiere wie Affen (Makaken) und Hunde (Beagles) einzeln in völlig reizarmer Umgebung zu halten, stellt nach Auffassung des Ärztevereins einen Straftatbestand nach §17 Nr. 2b Tierschutzgesetz dar, denn den Tieren werden so – über die eigentlichen Experimenten hinaus – länger anhaltende Leiden zugefügt. „In dem Video sieht man deutlich die Verhaltensstörungen, die aus der tierschutzwidrigen Haltung resultieren. Affen und Hunde drehen sich unablässig im Kreis“, so die Tierärztin weiter. Diese sogenannten Stereotypien bei in Gefangenschaft gehaltenen Tieren sind ein Symptom für schlechtes Wohlergehen und weisen darauf hin, dass die Tiere psychisch leiden.
Nach Veröffentlichung der Undercover-Aufnahmen hatten mehrere Tierschutzvereine und Einzelpersonen Strafanzeige gestellt. Der Ärzteverein will mit seiner ausführlichen und fundierten jetzt an die zuständige Staatsanwaltschaft Stade eingereichten Strafanzeige gegen den LPT-Geschäftsführer und namentlich nicht bekannte Mitarbeiter die Dringlichkeit seines Anliegens hervorheben und dazu beitragen, dass die für das Tierleid Verantwortlichen zur Rechenschaft gezogen werden.
Medienberichten zufolge will das LPT den Standort Mienenbüttel als Tierversuchslabor aufgeben. Stattdessen soll der Betriebsteil einer Einrichtung überlassen werden, die sich für Tierschutz und „alternative Testmethoden“ einsetzt. „Einerseits ist es natürlich erfreulich, dass in Mienenbüttel keine Tiere mehr gequält werden, andererseits ist es offensichtlich, dass das Todes-Labor von seinem weiterhin verwerflichen Tun ablenken will“, kommentiert die Tierärztin abschließend.
Die Strafanzeige wurde in Zusammenarbeit mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht erstellt.