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kritisiert das Vorhaben der nordrhein-westfälischen CDU, das Tierschutz-Verbandsklagerecht abzuschaffen. Gemeinsam mit anderen Verbänden protestiert der Verein am 8.3.2017 ab 15 Uhr vor dem Landtag in Düsseldorf.

In seiner Sitzung am kommenden Mittwoch berät der zuständige Ausschuss im Landtag von Nordrhein-Westfalen über den Gesetzentwurf der CDU zur Aufhebung der Tierschutz-Verbandsklage. Die Ärztevereinigung hat in einer Stellungnahme an das Gremium appelliert, diesem nicht zuzustimmen.

„Kurz vor der Landtagswahl zeigt sich einmal mehr, dass für die CDU der Tierschutz keinen Stellenwert hat. Vielmehr setzt sie alles daran, sich schützend vor die Tiernutzer zu stellen und unterstellt sogar, das Verbandsklagerecht würde von den Verbänden genutzt werden, um Vorhaben zu verzögern oder zu verhindern“, erläutert Dipl.-Biol. Silke Strittmatter, Sprecherin der Ärzte gegen Tierversuche.

Da Tiere nicht selbst gegen Unrecht, das ihnen angetan wird, klagen können, war das 2013 eingeführte Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzverbände längst fällig, um das bestehende Ungleichgewicht zwischen Tiernutzern und Tierschützern zu beseitigen. Es ist vergleichbar mit dem schon lange etablierten Verbandsklagerecht für Naturschutzverbände, bei dem Verbände im Falle von naturschutzrechtlichen Verstößen stellvertretend korrigierend eingreifen können. Mit dem Gesetz über das Verbandsklagerecht und Mitwirkungsrechte für Tierschutzvereine wurde endlich auch dem Missverhältnis in der Kräfterelation zwischen Tiernutzern einerseits und dem Tierschutz andererseits entgegengewirkt. Da der Tierschutz seit 2002 im Grundgesetz steht, sind nach Meinung des Ärztevereins Politiker und Behörden gehalten, diesen Schutz nicht nur theoretisch zu gewähren, sondern in der Praxis umsetzen. Mit der Tierschutz-Verbandsklage wurde ein Instrument geschaffen, Missstände beispielsweise in der Forschung notfalls gerichtlich anzugehen.

Kundgebung
8. März 2017, 15 - 15:30 Uhr, Platz des Landtags 1, 40221 Düsseldorf (Haupteingang)