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Bundesrat soll Tierversuchsregelungen stoppen

Am 19. Februar 2013 berät ein Unterausschuss des Bundesrates über den Entwurf für die Tierversuchsverordnung. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche appelliert in einer Stellungnahme an die Länderministerien, im Sinne des Staatsziels Tierschutz diesem Entwurf nicht zuzustimmen und stattdessen klare Regelungen in Richtung Ausstieg aus dem Tierversuch einzubringen.

Die Ärztevereinigung zeigt sich bestürzt darüber, dass das Tierschutzgesetz ohne jede Änderung zu Gunsten der Tiere den Bundesrat passiert hat, obwohl dieser im Vorfeld bereits zahlreiche auch Tierversuche betreffende Missstände beanstandet und eine grundlegende Überarbeitung des Gesetzestextes gefordert hatte.

Für die nun bevorstehende Abstimmung über die Tierversuchsverordnung appelliert der Ärzteverein an die Länder, Änderungsanträge einzubringen, die darauf abzielen, die im vorliegenden Entwurf manifestierte Zementierung der Tierversuchspraxis zu revidieren.

Die Ärzte gegen Tierversuche fordern, dass wenigstens die geringen Möglichkeiten, die es in dieser Phase noch für Verbesserungen gibt, voll ausgeschöpft werden. So müssen besonders schmerzhafte Tierversuche sowie Versuche an Menschenaffen verboten werden. Die Zwecke, zu denen Tierversuche erlaubt sind, dürfen nicht ausgeweitet werden. Außerdem sollen alle Tierversuche einer Genehmigungspflicht und einer rückblickenden Bewertung unterliegen.

»Jetzt sind die Länder gefragt, hier ihr Veto einzulegen und das tiernutzerorientierte Vorhaben der Bundesregierung nicht mitzutragen«, erläutert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung.

Der Verein verweist auf ein juristisches Gutachten, das bestätigt, dass der vorliegende Entwurf die Vorgaben der EU-Tierversuchsrichtlinie nicht im erforderlichen Maße umsetzt. Demnach müssen die von der EU eingeräumten Spielräume genutzt werden, um höhere Tierschutzstandards zu schaffen und so dem Staatsziel Tierschutz Rechnung zu tragen.

Im Januar 2012 legte das Landwirtschaftsministerium Entwürfe für ein neues Tierschutzgesetz sowie für eine Tierversuchsverordnung vor, die der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie dienen. Der Bundesrat hat nun die Möglichkeit deutliche Nachbesserungen der Tierversuchsverordnung durchzusetzen.

Weitere Infos

Pressemitteilung vom 29. Januar 2013 »Bundesrat stimmt über neues Tierschutzgesetz ab« >>

Hintergrundinfos zur EU-Tierversuchsrichtlinie >>