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Offene Briefe der Tierschutzverbände legen Fakten auf den Tisch

Die Berliner Regierung aus CDU und SPD hat in ihrem Koalitionsvertrag die „Qualifizierung“ des Berliner Tierschutzverbandsklagegesetzes vereinbart. Eine ziemlich vage Formulierung: Während Forschende die Abschaffung des Gesetzes fordern und damit in der Politik Gehör fanden, haben die anerkannten Tierschutzverbände nun in zwei offenen Briefen klar und deutlich die Fakten auf den Tisch gelegt und die leeren Behauptungen der Forschenden widerlegt. Dennoch ist das Gesetz weiter in Gefahr.

Zum Hintergrund des Gesetzes

Seit 2020 gibt es in Berlin mit dem Tierschutzverbandsklagegesetz (BlnTSVKG) für anerkannte Tierschutzverbände die Möglichkeit, an der Umsetzung des Tierschutzgesetzes mitzuwirken. Konkret bekommen sie etwa Mitteilungen über erteilte Tierversuchsgenehmigungen und können in die zugehörigen Akten schauen. Ohne das Verbandsklagerecht bekommt kein Verein oder die Öffentlichkeit je eine solche Akte zu Gesicht. Fällt bei der Akteneinsicht auf, dass mit der Genehmigung möglicherweise gegen das Tierschutzgesetz verstoßen wurde, kann der Tierschutzverband dazu Stellung nehmen, also der zuständigen Behörde seine Ansicht der Rechtslage mitteilen. Sollte dies nichts bewirken, kann nötigenfalls auch eine Klage erhoben werden. Hat eine solche Klage Erfolg, stellt das Gericht offiziell fest, dass die erteilte Tierversuchsgenehmigung rechtswidrig war. Dies hat zwar keine unmittelbaren Auswirkungen auf den Versuch selbst, es können jedoch Präzedenzfälle geschaffen und unsichere Rechtslagen für alle geklärt werden. Ärzte gegen Tierversuche e.V. ist seit 2021 anerkannt und macht laufend von den gewonnenen Rechten für die Tiere Gebrauch (siehe auch unten verlinkte Pressemitteilung vom 19. Oktober 2023)

Ausgleich eines gravierenden Ungleichgewichts

Beantragt ein Forscher die Genehmigung eines Tierversuchs und die Behörde verweigert diese, kann der Forscher dagegen jederzeit eine Klage erheben, welche die Behörde dazu zwingen kann, die Genehmigung zu erteilen. Dies ist jedoch äußerst selten der Fall, die Ablehnungsquoten verschwindend gering. Das liegt auch daran, dass gegen eine Tierversuchsgenehmigung, die rechtswidrig erteilt wurde, grundsätzlich niemand klagen kann. Weder können dies die Tiere selbst noch Privatpersonen noch Tierschutzvereine – ohne die Tierschutzverbandsklage! Sie dient also unmittelbar dazu, das enorme Ungleichgewicht zwischen Forschenden auf der einen Seite und „Versuchstieren“ sowie Patienten und Patientinnen auf der anderen Seite auszugleichen, denen humanbasierte Forschung wichtig ist.

Tierversuchslobby schießt mit leeren Behauptungen gegen Verbandsklage

Das Berliner Gesetz, das anerkannten Verbänden die Mitwirkungs- und Klagemöglichkeiten gibt, wird aktuell evaluiert. Die Politik möchte herausfinden, wie viel das Gesetz bewirkt und wie viel es womöglich an negativen Auswirkungen mit sich bringt. Als dies bekannt wurde, haben sich mehrere Berliner Wissenschaftsverbände und Forschungsinstitute mit Schreiben an die Verantwortlichen in der Politik gewandt und sich über das Gesetz beschwert. Dabei wurden Behauptungen geäußert wie: Das Gesetz würde Tierversuche stoppen. Die Vereine würden gegen jede Genehmigung klagen. Die Behörde werde eingeschüchtert und wäre vor lauter Verunsicherung blockiert. Es schade dem Forschungsstandort Berlin. Es würden keine Krebsmedikamente mehr entwickelt. Auf die Schreiben hat der Berliner Ausschuss für Wissenschaft und Forschung reagiert und am 27.01.2025 eine Sitzung einberufen, bei der sowohl 2 Vertreter der Wissenschaftsverbände als auch 2 Personen der Tierschutzverbände angehört wurden. Diese Sitzung kann auf Youtube nachgeschaut werden (s.u.). Bereits im Vorhinein hatten sich alle anerkannten Tierschutzverbände mit einem ausführlichen Brief an die Politik und insbesondere den Ausschuss gewandt, um ihre Sicht auf die Dinge einzubringen. Im Rahmen der Sitzung wurde zum einen jedoch deutlich, dass gravierende Fehlannahmen über das Gesetz existieren, zum anderen wurde aber auch deutlich, dass die Zahlen und Fakten klar für das Tierschutzverbandsklagegesetz und dessen Erhalt sprechen. Leider scheinen diese Fakten nicht unbedingt bei den relevanten Personen aus Politik und Presse Gehör gefunden zu haben. Aus diesem Grund haben sich alle Verbände am 07.02.2025 erneut mit einem Offenen Brief an die Verantwortlichen gewandt, um klar und deutlich ihr Resümee aus der Sitzung festzuhalten und gleichzeitig alle kursierenden Behauptungen mit einem Faktencheck zu widerlegen. Es ist sehr zu hoffen, dass die Politik nun entsprechend den Fakten, und nicht der widerlegten Behauptungen handelt.