Bremen: Gerichtsurteil über Hirnforschung an Affen erwartet
Ärzte gegen Tierversuche fordern Verbot
Am 11. Dezember 2012 verhandelt das Oberverwaltungsgericht Bremen die Klage der Universität gegen die von der Behörde verweigerte Genehmigung der Versuche am Hirn von Makakenaffen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche fordert den Stopp dieser Versuche, da sie weder ethisch zu rechtfertigen seien, noch einen wissenschaftlichen Nutzen hätten.
Die Bremer Genehmigungsbehörde versagte erstmals im Jahr 2008 die Erlaubnis zur Durchführung der Affenversuche des Hirnforschers Andreas Kreiter. Die Universität klagte gegen den Ablehnungsbescheid. Im Eilverfahren wurde die vorläufige Fortführung der Hirnversuche an Affen immer wieder erlaubt. Nun soll das Oberverwaltungsgericht (OVG) endgültig entscheiden, ob die Ablehnung der Experimente durch die Behörde rechtmäßig war.
Die Gesundheitsbehörde stützte ihre Entscheidung unter anderem auf ein Gutachten des renommierten amerikanischen Psychologieprofessors John Gluck. Demzufolge ist das Leid der Affen als moderat bis erheblich einzustufen und insbesondere der Wasserentzug als sehr belastend zu werten. Die Angaben Kreiters, die Affen würden nicht leiden, werden deutlich widerlegt und damit die Auffassung der Bremer Behörde gestärkt.
In München und Berlin wurden in den vergangenen Jahren vergleichbare Hirnversuche an Affen ebenfalls abgelehnt, da die Behörden das Leid der Tiere als zu hoch und den medizinischen Nutzen als nicht gegeben sahen. Jüngst wurde auch an der Uni Bochum die Primatenhirnforschung eingestellt. Affenhirnforschung wird außer in Bremen noch an drei Instituten in Tübingen sowie in Göttingen und Magdeburg betrieben.
In Deutschland findet seit rund 30 Jahren Grundlagenforschung am Hirn von Affen statt, vorgeblich, um damit die Funktionsweise des menschlichen Gehirns zu ergründen. Die Heilung menschlicher Krankheiten wird dabei vage in Aussicht gestellt. »Ein Nachweis darüber, dass die Affenhirnforschung ethisch vertretbar, unerlässlich und von hervorragender Bedeutung ist, wie im Tierschutzgesetz verlangt, fehlt vollständig, so dass diese Versuche gegen geltendes Recht verstoßen«, erläutert Dipl.-Biol. Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Ärztevereinigung.
Nach Aussage des Vereins werden die Experimente zum reinen Erkenntnisgewinn einzelner Forscher durchgeführt. Der Schädel der Tiere wird aufgebohrt, um Messelektroden in das Gehirn einzuführen. Im Affenstuhl fixiert müssen die Tiere mit angeschraubtem Kopf jeden Tag stundenlang Aufgaben am Bildschirm lösen. Da die Tiere nicht bereit sind, sich freiwillig solchen Torturen auszusetzen, werden sie durch Flüssigkeitsentzug zur Mitarbeit gezwungen. Wenn sie die Aufgaben nach Forscherwunsch erfüllen, bekommen sie über einen Schlauch etwas Flüssigkeit eingeflößt. Die unter quälendem Durst leidenden Affen fügen sich in ihr Schicksal und erdulden nur so die stundenlange Kopffixierung.
Diese Versuche sind nach Ansicht der Ärztevereinigung nicht nur ein Beispiel für besondere Grausamkeit, sondern auch für den medizinischen Fortschritt irrelevant, da eine zuverlässige Übertragung von Erkenntnissen aus der Affenforschung auf den Menschen schon allein aufgrund der großen Unterschiede nicht möglich ist. Sinnvolle Erkenntnisse über das Gehirn lassen sich dagegen mit modernen, computertomographischen Verfahren direkt am Menschen erzielen. Der Verein lobt die Gesundheitsbehörde für ihre vorbildliche Entscheidung und appelliert an das Gericht, das Tierschutzgesetz sowie den im Grundgesetz verankerten Schutz der Tiere nicht der Forschungsfreiheit unterzuordnen.