Bundestagspetition zu Verstößen Deutschlands gegen EU-Tierversuchsrichtlinie
- Pressemitteilung
Vereine zeigen sich ernüchtert
Der Petitionsausschuss des Bundestags hat aktuell die von Ärzte gegen Tierversuche e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. und TASSO e.V. im Januar 2017 eingereichte Bundestags-Petition beraten. Die Vereine hatten darin die Verstöße Deutschlands gegen die EU-Tierversuchsrichtlinie moniert und damit einem von der EU-Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland vorweggegriffen. Die Vereine bezeichnen die Empfehlung des Ausschusses jedoch als ernüchternd.
Ärzte gegen Tierversuche e.V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e.V. und TASSO e.V. hatten 2017 eine Bundestagspetition eingereicht und darin die Beseitigung der gravierenden Tierschutzverstöße Deutschlands bei der Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie gefordert.
In seiner Sitzung vor wenigen Tagen hat nun der Petitionsausschuss dem Bundestag empfohlen, die Petition dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) „als Material“ zu überweisen und den Fraktionen des Bundestags zur Kenntnis zu geben, allerdings nur, „wenn die Petition sich eignet, die Bemühungen zur Erforschung und Anwendung von Ersatzmethoden für Tierversuche zu unterstützen“, heißt es in der Mitteilung des Bundestags. Zugestimmt hatten CDU/CSU, SPD, AfD und FDP, wobei sich Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen für eine stärkeres Votum, nämlich eine Berücksichtigung der Petition und nicht für eine bloße Überweisung als „Material“ ausgesprochen hatten.
Die Vereine bewerten es als ernüchternd, dass der Petitionsausschuss nicht explizit empfiehlt, die durch Rechtsgutachten dokumentierten Verstöße umgehend zu beseitigen, um zumindest das von der EU geforderte minimale Maß an Tierschutz zu erreichen. Innerhalb von nur vier Wochen hatte die Petition 26.560 Mitzeichner gewonnen.
Die Vereine fordern in der Petition unter anderem, dass Tierversuche zur Aus-, Fort- und Weiterbildung, wie von der EU explizit gefordert, der Genehmigungspflicht und nicht der bloßen Anzeigepflicht unterliegen. Außerdem muss der Genehmigungsbehörde die Möglichkeit einer unabhängigen Prüfung eines Antrags gegeben werden. Im jetzigen Tierschutzrecht wird der Behörde lediglich eine Plausibilitätskontrolle zugestanden, d.h., sie muss einen Tierversuchsantrag genehmigen, wenn alles richtig ausgefüllt ist. Insbesondere soll die Bundesregierung das von der EU-Richtlinie ermöglichte Verbot „schwerstbelastender“ Tierversuche umsetzen.
Bereits 2018 hatten die Vereine eine Anhörung im Petitionsausschuss zum Thema Verbot von Tierversuchen mit dem Schweregrad „schwer“ erreicht – ein großer Erfolg! Leider wurde im Ergebnis die Forderung der Petition wiederum lediglich als „Material“ an das BMEL überwiesen, ohne konkrete Vorgaben. Dass gerade das BMEL, das für die tierschutzwidrige Umsetzung der EU-Tierversuchsrichtlinie verantwortlich ist, sich nicht veranlasst fühlt, freiwillig Maßnahmen zur Nachbesserung zu ergreifen, verwundert die Vereine nicht.
Mit ihrer bereits im Januar 2017 eingereichten und erst jetzt im Bundestag beratenen Petition haben die Vereine dem im Herbst 2018 von der EU gegen Deutschland eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren wegen mangelhafter Umsetzung der Tierversuchsvorgaben vorweggegriffen. In ihrem Verfahren fordert die EU Deutschland auf, rund 20 Mängel beim Tierversuchsrecht zu beheben, da die EU-Tierversuchsrichtlinie nicht korrekt in nationales Recht umgesetzt worden ist. Zwar ist die Mängelliste der EU aus Sicht der Vereine bei weitem nicht vollständig – so fehlt zum Beispiel die von der EU selbst geforderte Schmerz-Leidens-Obergrenze, ab der ein Tierversuch nicht genehmigt werden darf – , enthält aber einige Punkte, die die Vereine bereits im Vorfeld angeprangert hatten.
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