Bundesverwaltungsgericht erlaubt Tierquälerei
Bremer Affen müssen weiter leiden
Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche zeigt sich bestürzt darüber, dass das Bundesverwaltungsgericht die grausame Hirnforschung des Bremer Experimentators Kreiter an Affen erlaubt. Die Ärztevereinigung wirft dem Gericht einen Kniefall vor der einflussreichen Tierversuchslobby vor.
„Für den Tierschutz ist das Urteil niederschmetternd. Das Staatsziel Tierschutz wird in der Praxis nicht adäquat angewandt, wohingegen der Forschungsfreiheit selbst bei derart grausamer Neugierforschung Tür und Tor geöffnet ist“, kritisiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung.
Die Bremer Genehmigungsbehörde versagte dem Bremer Hirnforscher Andreas Kreiter erstmals im Jahr 2008 die Erlaubnis zur Durchführung der Affenversuche. Der Experimentator klagte gegen den Ablehnungsbescheid. Im Dezember 2012 hatte das Oberverwaltungsgericht Bremen entschieden, die an der Universität Bremen praktizierten Affenhirnversuche seien zulässig. Die Richter folgten unter anderem einem Gutachten des Deutschen Primatenzentrums, der größten deutschen „Zucht- und Liefereinrichtung" für Affen, wonach die Tiere „allenfalls mäßigen Belastungen“ ausgesetzt seien, die nicht so gewichtig sind, dass die Forschungsfreiheit dahinter zurückstehen müsste. Das Gericht ließ darüber hinaus keine Revision zu. Die Behörde legte Beschwerde beim Bundesverwaltungsgericht ein, welche jedoch aktuell zurückgewiesen wurde.
Wie in Bremen, lehnten im Jahr 2006 in München und 2007 in Berlin die Genehmigungsbehörden vergleichbare Hirnversuche an Affen ab, da sie das Leid der Tiere als zu hoch und den medizinischen Nutzen als nicht gegeben sahen. Die Affen werden stundenlang bewegungsunfähig fixiert, ihr Hirn wird aufgebohrt um Messelektroden einzuführen und sie werden durch Flüssigkeitsentzug dazu gezwungen, zu tun, was der Forscher verlangt. Die in Berlin zuständige Behörde machte in ihrem Ablehnungsbescheid deutlich: „Um einem lebensbedrohlichen Leiden (Durst) zu entrinnen, fügt sich das Tier in ein anderes erhebliches Leiden (Kopffixierung im Primatenstuhl).“
Nach Aussage der Ärztevereinigung ist es eine fatale Fehlentscheidung der deutschen Justiz, das Quälen von Tieren zum reinen Erkenntnisgewinn einzelner Forscher als rechtmäßig zu beurteilen. In Deutschland wird seit über 30 Jahren Hirnforschung an Affen betrieben, vorgeblich, um damit Krankheiten wie Epilepsie oder Parkinson verstehen zu können - Therapien für menschliche Erkrankungen resultieren daraus jedoch keine.
Dagegen kommt moderne und klinisch relevante Hirnforschung ganz ohne Tierleid dem Menschen zu Gute. An der britischen Universität Durham beispielsweise wird mittels Transkranieller Magnetstimulation Wahrnehmung, Lern- und Gedächtnisverhalten an Probanden gefahrlos erforscht. Neben der ethischen Vertretbarkeit ist von Vorteil, dass für den Menschen relevante Ergebnisse erzielt werden, was am Affenhirn naturgemäß nicht möglich ist, da sich Affenhirn und Menschenhirn maßgeblich unterscheiden.
Der Verein fordert eine sofortige Kehrtwende zu moderner, tierversuchsfreie Forschung, um so ein Wissenschaftssystem aufzubauen, das Ethik und gute Wissenschaft in Einklang bringt.