Sprache auswählen

To Homepage

Ärztevereinigung kritisiert mangelnde Auswirkung in der Praxis

Seit einem Jahr dürfen EU-weit keine Kosmetika mehr verkauft werden, die im Tierversuch getestet wurden. Zum gleichen Stichtag wurden auch Tierversuche für kosmetische Inhaltsstoffe verboten. Trotz des politischen Teilerfolgs sieht die bundesweite Ärztevereinigung noch immer große Mängel, da das Verbot langfristig Ausnahmen für besonders belastende Giftigkeitstests zulasse.

Das am 11. März 2009 rechtskräftig gewordene EU-weite Vermarktungsverbot für Kosmetika, sowie das Verbot der Tierversuche für kosmetischen Inhaltsstoffe, ist nach Ansicht der Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche ein bedeutender Schritt, reiche aber bei weitem nicht aus, um ein wirkungsvolles Tierversuchsverbot zu erreichen. Denn Versuche zur Giftigkeit bei wiederholter Gabe, Reproduktions-Giftigkeit sowie zur Aufnahme, Verteilung, Verstoffwechslung und Ausscheidung einer Substanz seien noch bis mindestens 2013 erlaubt. Die Kosmetikrichtlinie* räumt sogar über dieses Datum hinaus ein weiteres langfristiges Aufschieben des Verbots dieser laut Ärzteverein besonders qualvollen Giftigkeitsprüfungen ein.

Der Verein moniert, dass die Politik keine klaren Regelungen zum gänzlichen Ausstieg zumindest aus dem Tierversuch für die Schönheit schafft, sondern stattdessen dem reinen Kommerz auf Kosten der Tiere Tür und Tor geöffnet hält. »Tierversuche sind grundsätzlich unmoralisch und wissenschaftlicher Unsinn. Tiere für die Testung immer neuer Schönheitsmittel zu missbrauchen, ist besonders verwerflich«, meint Diplombiologin Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Ärzte gegen Tierversuche. »Über 8.000 altbewährte Inhaltstoffe sind verfügbar, mit denen sich ohne Tierqual unzählige Schönheitsmittel herstellen lassen«, so Bitz weiter. Da die Industrie den Markt aber unermüdlich mit Schönheitsprodukten mit immer neuen Inhaltsstoffen überschwemmt, befürchtet die Ärztevereinigung, dass das Tierversuchsverbot für Kosmetikinhaltsstoffe in der Praxis keine Anwendung findet. Wie der Verein ausführt, werden nur wenige Rohstoffe ausschließlich für Kosmetika verwendet. Die meisten werden auch in anderen Produkten genutzt, die unter die Testvorschriften für Chemikalien fallen, was mit zahlreichen Tierversuchen einhergeht.

Mit der 7. Änderung der Kosmetikrichtlinie tritt seit 2004 eine stufenweise Einschränkung der Tierversuche im Kosmetiksektor in Kraft. Erster Teilerfolg war im September 2004 das EU-weite Verbot der Testung kosmetischer Fertigprodukte am Tier.

*Richtlinie 2003/15/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Februar 2003 zur Änderung der Richtlinie 76/768/EWG des Rates zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über kosmetische Mittel