Erhebliche Missstände in der Primatenhaltung am Ernst-Strüngmann-Institut Frankfurt
- Pressemitteilung
Ärzte gegen Tierversuche stellt Strafanzeige gegen untätige Behörde
Whistleblower-Informationen, die der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) an die zuständige Behörde herangetragen hatte, deckten erhebliche Missstände in der Primatenhaltung am Frankfurter Ernst-Strüngmann-Institut (ESI) auf. Nun leitete der Verein erneut Insider-Informationen über widrige Zustände weiter: Dem Institut fehlt es seit Monaten an primatenkundigem Personal. Trotz der bekannten am ESI herrschenden Missstände unterlässt es die zuständige Behörde, gegen die tierschutzwidrigen Zustände vorzugehen. Ärzte gegen Tierversuche hat nun Strafanzeige gegen die untätige Behörde gestellt.
Bereits im Februar 2023 hatte ÄgT den zuständigen Behörden – das hessische Umwelt- und das Wissenschaftsministerium sowie das Regierungspräsidium Darmstadt – anonym erhaltene Hinweise auf Missstände gemeldet, die am Ernst-Strüngmann-Institut (ESI) in Frankfurt auf schwere tierschutzrechtliche Verstöße in der Primatenhaltung hindeuteten. Dazu gehörten neben teils jahrelanger Einzelhaltung von Affen auch das übermäßige Durstenlassen von Tieren, die gar nicht in den Versuch genommen wurden, in dem sie diesen Durst als „Belohnung“ hätten stillen können. Schwerwiegende Schädeloperationen an den Primaten dauerten so lange, dass diese auf einen unkundigen Operateur hindeuteten.
Nachdem die Missstände erst vehement abgestritten wurden, räumte das Wissenschaftsministerium im Juli 2023 just einen Tag vor einer Pressekonferenz unter Beteiligung von ÄgT ein: „Im Mittelpunkt der weiteren Befassung werden die vollständige Transparenz der Vorgänge, die sofortige Beendigung der Missstände, sowie notwendige Konsequenzen stehen.“ Da trotz mehrerer Nachfragen seit diesem Zeitpunkt nicht mitgeteilt wurde, ob die Missstände behoben wurden, geht ÄgT davon aus, dass diese fortbestehen.
Nun hat der Verein erneute Whistleblower-Information erhalten, nach denen am ESI sowohl der Tierhausleiter als auch die primatenkundige Tierschutzbeauftragte bereits vor Monaten ihre Stellen aufgekündigt haben. Diese wurden nicht rechtskonform neu besetzt. Auch diese Informationen wurden den zuständigen Stellen zur Hand gegeben – ohne Reaktion. Die vorliegenden Haltungs- und Tierversuchs-Genehmigungen hätten umgehend widerrufen werden müssen, da die gesetzlichen Vorgaben zur Haltung von Primaten nicht erfüllt werden.
„Die gesetzlichen Anforderungen an die Tierschutzbeauftragen in Tierversuchslaboren sind sehr streng. Denn sie müssen in der Lage sein, allen anderen Mitarbeitern mit fundiertem Wissen beratend zur Seite zu stehen. Steht ein geeigneter Tierschutzbeauftragter nicht zur Verfügung, dann ist dem Versuchslabor unverzüglich die Genehmigung zu entziehen“, so Nele Berndt, Juristin bei Ärzte gegen Tierversuche.
Da die zuständigen Behörden ihrer Aufgabe trotz der Ihnen vorliegenden Informationen zu tierschutzrechtlichen Verstößen nicht nachgehen, hat ÄgT nun Strafanzeige erstattet.
„Mitarbeiter einer Genehmigungsbehörde können sich wegen Tierquälerei strafbar machen, auch wenn sie selbst nicht an den der Haltung und Versorgung der Tiere beteiligt sind. Die Behörden hätten längst einschreiten müssen. Durch ihre Untätigkeit verletzen sie ihre Schutzpflichten gegenüber den Tieren“, erklärt Nele Berndt.