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Ärzte gegen Tierversuche beteiligen sich an europaweiter Unterschriftenaktion

Heute fällt der Startschuss zu einer internationalen Online-Aktion zur EU-Tierversuchs-Richtlinie 86/609, an der sich auch die Ärzte gegen Tierversuche beteiligen. Ziel ist es, wesentliche Verbesserungen bei der EU-Gesetzgebung zu erreichen. Die Aktion ist Teil einer europaweiten Kampagne, an der sich Tierversuchsgegner- und Tierrechtsgruppen aus zehn Ländern beteiligen.

Die Tierversuchs-Richtlinie 86/609 setzt seit 20 Jahren Mindeststandards für Tierversuche und ist dringend überholungsbedürftig. So kommen gentechnisch veränderte Tiere überhaupt nicht darin vor, weil diese Technik damals bei weitem noch nicht den heutigen Umfang erreicht hatte. Die Grundlagenforschung ist aus der Richtlinie vollständig ausgeklammert, weil die EU ursprünglich eine Wirtschaftsgemeinschaft war und die 86/609 entsprechend nur Tierversuche im Rahmen von Wirtschaftsgütern wie Chemikalien oder Pharmaka regelte. Die Ausweitung der Richtlinie auf alle Tierversuchsbereiche ist eine der wichtigsten Forderungen der Unterschriftenaktion. Nur so können tierversuchsfreie Testmethoden auch in diesen Bereichen Fuß fassen.

Die Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche lehnt alle Tierversuche aus ethischen und wissenschaftlichen Gründen ab. "Für uns müsste die Richtlinie nur einen Satz enthalten: 'Tierversuche sind verboten'", sagt Vereinssprecherin Dr. med. vet. Corina Gericke, "Doch leider ist es noch nicht soweit. Die anstehende Neufassung der Richtlinie bietet aber eine einmalige Chance die EU-Kommission auf einen Kurs zu bringen, bei dem tierversuchsfreie Forschungsmethoden im Vordergrund stehen. Millionen von Versuchstieren kann so möglicherweise ein qualvoller Tod erspart bleiben".

Die internationale Unterschriftenaktion wird von dem britischen Dr. Hadwen Trust koordiniert, einer der führenden Organisationen auf dem Gebiet der tierversuchsfreien Forschung. An der Kampagne beteiligen sich Tierrechtsorganisationen aus Deutschland, Finnland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Kroatien, Norwegen, Portugal, Schweden und Spanien.

Die EU-Kommission wird voraussichtlich im Frühjahr 2007 einen ersten Novellierungsentwurf vorlegen, der dann von den anderen EU-Gremien, dem Ministerrat und dem Parlament, beraten wird.