EU-Tierversuchsrichtlinie - Bundestag erteilt Tierschutz eine Abfuhr
Heute stimmte der Bundestag über einen Antrag von Bündnis 90/Die Grünen zum aktuellen Kompromissvorschlag für die EU-Richtlinie zum Schutz der für Versuche und andere wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere ab. Ziel des Antrags war es, massive Verschlechterungen für den Tierschutz rückgängig zu machen. Zahlreiche Tierschützer unterstützten diese Forderung mit einer Protestaktion vor dem Bundestag. Die Politiker jedoch zeigten kein Rückgrat und beharrten auf ihrer von der Tierversuchslobby geprägten Position. Die bundesweite Vereinigung Ärzte gegen Tierversuche spricht von moralischem und wissenschaftlichem Rückschritt.
»Die deutschen Volksvertreter haben mit ihrer Entscheidung gegen den Tierschutz wieder einmal eine Chance auf eine ethische und wissenschaftlich fortschrittliche Forschung ohne Tierversuche vertan«, beurteilt Silke Bitz, wissenschaftliche Mitarbeiterin der Ärzte gegen Tierversuche, die Ablehnung des Antrags von Bündnis 90/Die Grünen. Zugestimmt hatte neben Bündnis 90/Die Grünen nur die Linke. Die SPD enthielt sich, CDU und FDP stimmten dagegen. Der Ärzteverein zeigt sich enttäuscht von der Tatsache, dass der klare Wunsch der meisten Bürger nach einem umfassenden Tierschutz offensichtlich nichts zählt. Er verweist auf Umfragen, die immer wieder belegen, dass Tierversuche in der heutigen Gesellschaft keine Akzeptanz finden. Verdeutlicht habe dies nach Ansicht der Ärzte gegen Tierversuche auch die Protestaktion vor dem Bundestag während der Abstimmung, in der zahlreiche Tierschützer die Forderung nach einer tierversuchsfreien Forschung untermauerten.
Doch die Bundestagsabgeordneten des zuständigen Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz waren nicht einmal für Minimalforderungen wie eine Einschränkung von Affenversuchen oder ein Verbot von Versuchen an Menschenaffen zu gewinnen. Besonders gravierend ist nach Aussage der Ärztevereinigung eine Klausel, welche den Mitgliedstaaten verbietet, national tierfreundlichere Regelungen zu erlassen, als es in der Richtlinie vorgesehen ist. Wird nun die Richtlinie tatsächlich ohne Nachbesserungen in der aktuellen Fassung verabschiedet, bedeutet das, dass wieder einmal die Interessen der einflussreichen Tiernutzer auf Kosten von Tier und Mensch gesiegt haben.
In dem im Dezember 2009 zwischen EU-Kommission, -Parlament und -Ministerrat abgestimmten Kompromiss wurden wesentliche Fortschritte für den Tierschutz gestrichen. Der Antrag der Grünen forderte, zumindest die im ursprünglichen EU-Kommissionsentwurf vom November 2008 enthaltenen tierschutzrechtlichen Verbesserungen wieder einzuführen. »Es ist ein Armutszeugnis unserer Volksvertreter, die zulassen, dass Macht und Profitdenken regieren und dabei kein Platz mehr ist für Mitgefühl und Verantwortungsbewusstsein gegenüber Mensch und Tier. Denn sonst müssten solche minimalen Verbesserungen im Sinne des Tier- und Verbraucherschutzes gar nicht erst diskutiert werden«, meint Bitz. Nach Ansicht der Ärzte gegen Tierversuche war die ursprüngliche von der EU-Kommission im November 2008 vorgelegte Neufassung der fast 25 Jahre alten Tierversuchsrichtlinie nur das absolute Minimum. Selbst die wenigen fortschrittlichen Ansätze, wie beispielsweise die verpflichtende Anwendung so genannter Alternativmethoden, bereits sobald praktikable Möglichkeiten vorhanden sind, rücken nun wieder in weite Ferne.