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Affenhirnforschung verstößt gegen Tierschutzrecht

Mit einer groß angelegten Plakataktion in Bremen vom 9.-15.11.2021 fordern die Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) ein Ende der Affenhirnforschung des Experimentators Andreas Kreiter an der dortigen Universität. Sie halten die aktuell beantragte Verlängerung der Tierversuche vor dem neuen Tierschutzgesetz für nicht genehmigungsfähig.

Affenhirnforscher Kreiter hat die Verlängerung seiner in Kürze auslaufenden Tierversuchsgenehmigung für die Affenhirnversuche an der Bremer Universität beantragt. Die Genehmigungsbehörde muss nun entscheiden, ob diese auch nach dem 30.11.2021 fortgeführt werden dürfen. Bereits 2008 hatte die Bremer Gesundheitsbehörde die Hirnversuche an Affen abgelehnt. In einem darauffolgenden langwierigen Rechtsstreit kam schlussendlich das Bundesverwaltungsgericht zu der Entscheidung, dass der Tierschutz weniger wiege als die Forschungsfreiheit. Aus Sicht der Vereine ein fatales und falsches Urteil.

Seitdem hat sich jedoch die Rechtslage erheblich geändert, sodass nach Einschätzung der Vereine eine Klage der Universität vor dem Hintergrund des durch EU-Vorgaben geänderten deutschen Tierschutzrechts kaum mehr Erfolg haben dürfte.

„Die Affenversuche von Prof. Kreiter werden seit Jahrzehnten durchgeführt, ohne, dass sie bislang irgendeinen Nutzen für die Menschen gehabt hätten. Ein solcher Nutzen ist auch nicht in Aussicht“, meint Dr. Christoph Maisack, Kommentator des Tierschutzgesetzes und Vorsitzender der DJGT. „Nach der EU-Tierversuchsrichtlinie muss die Behörde im Genehmigungsverfahren eine vollumfängliche Schaden-Nutzen-Abwägung durchführen und prüfen, ob der erwartete Nutzen der Versuche für die Menschen das Leiden und den Schaden für die Tiere überwiegen. Diese Abwägung ergibt hier, dass in Anbetracht der erheblichen Schwere der Leiden und Ängste der Tiere die Nachteile für die Tiere weitaus größer sind als der Nutzen für die Menschen, der schlicht nicht vorhanden ist. Eine Genehmigung für die Weiterführung der Versuche darf daher nach dem geltenden Tierschutzrecht nicht erteilt werden“, so Maisack.

Die DJGT und ÄgT unterstützen die Bremer Behörde mit juristischen und fachlichen Fakten, die eine Ablehnung der Fortführung der Affenhirnversuche rechtfertigen und setzen alles daran, dass geltendes Tierschutzrecht nicht den Interessen der mächtigen Tierversuchslobby untergeordnet wird. In den seit 1997 in Bremen stattfindenden Affenhirnversuchen werden die Tiere durch lebensbedrohliche Durstqualen und mit angeschraubtem Kopf gezwungen, Aufgaben am Bildschirm nach Forscherwunsch auszuführen. Dabei handelt es sich um reine zweckfreie Grundlagenforschung ohne jeglichen Nutzen für den Menschen.

Das Plakatmotiv „Schluss mit der Affenqual in Bremen!“, das ab 9.11. für eine Woche an 75 Standorten hängt, soll die Öffentlichkeit aufrütteln und die Behörde bestärken, den mutigen Schritt zu gehen und die Verlängerung der Affenversuche zu versagen.

Eine Historie über die Affenhirnforschung in Bremen ist auf der Internetseite von Ärzte gegen Tierversuche verfügbar.