Juristische Stellungnahme an Bundestag eingereicht
- Pressemitteilung
Deutscher Gesetzentwurf enthält gravierende Mängel
Gemeinsam mit den Verbänden Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e. V., Bundesverband Tierschutz e. V., Bund gegen Missbrauch der Tiere e. V. und TASSO e. V. hat Ärzte gegen Tierversuche e.V. heute eine juristische Stellungnahme zu geplanten Änderungen im Tierversuchsrecht bei dem Vorsitzenden des Ausschusses für Ernährung und Landwirtschaft im Deutschen Bundestag eingereicht.
Hintergrund ist ein Gesetzentwurf der Bundesregierung, den diese auf Druck der EU im Rahmen des Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland erstellen musste. Deutschland ist wegen eklatanter Umsetzungsmängeln europäischer Tierschutz-Vorgaben im Tierversuchsbereich gezwungen, sein Tierschutzrecht zu Gunsten der Tiere anzupassen. Allerdings enthält der nun vorgelegte Gesetzentwurf immer noch gravierende Mängel, die die Verbände in der Stellungnahme monieren.
So wird in dem Entwurf immer noch versucht, es den Experimentatoren möglichst leicht zu machen, Tierversuche durchzuführen. Auch fehlt nach wie vor eine Schmerz-Leidens-Obergrenze, die die EU ermöglicht und die Ärzte gegen Tierversuche seit Jahren einfordert.
Die Verbände kritisieren insbesondere, dass mit der derzeitigen Formulierung den Genehmigungsbehörden immer noch keine umfassende, selbständige und auch die wissenschaftsspezifischen Punkte umfassende Prüfung - so wie die EU es fordert - zugestanden wird.
Jahrelang musste ein Großteil der Tierversuche in Deutschland lediglich angezeigt werden, d.h., der Experimentator musste lediglich Bescheid sagen, wenn er bestimmte Tests durchführen wollte. Dies stand im eklatanten Widerspruch zur EU-Tierversuchsrichtlinie, die eine Genehmigung für alle Versuche in Forschung, Testung und Ausbildung vorsieht. Die Bundesregierung hat jetzt zwar statt der Anzeigepflicht ein „vereinfachtes Genehmigungsverfahren“ eingeführt, dieses aber zeitlich begrenzt, d.h., wenn die Behörde es nicht schafft, den Antrag innerhalb einer bestimmten Frist durchzusehen, gilt der Antrag als genehmigt. Dies widerspricht EU-Recht.
Schließlich fordern die Verbände die Einführung einer ausnahmslosen Schmerz-Leidens-Obergrenze, ab der kein Tierversuch durchgeführt werden darf. Die im aktuellen Tierversuchsrecht ermöglichten Ausnahmen sind zu streichen.
Der Entwurf des Bundesregierung wird am 7. Mai im Deutschen Bundestag beraten.