Klage vor dem Bundesverfassungsgericht
- Gemeinsame Pressemitteilung
Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V.
Ärzte gegen Tierversuche e.V.
Uni Bremen möchte auch weiterhin Tiere für die Lehre töten dürfen
Die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) und der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche e.V. (ÄgT) kritisieren die Uni Bremen für ihre jüngst bekannt gewordene Klage vor dem Bundesverfassungsgericht. Hier soll geklärt werden, ob die Uni durch das neue Hochschulgesetz, das unter anderem das Töten von Tieren im Rahmen der Lehre weitgehend untersagt, in ihrer Wissenschaftsfreiheit eingeschränkt werde. Anstatt sich modernen und tierleidfreien Methoden zuzuwenden und ihren Studierenden Zugang zu einer zukunftsorientierten Ausbildung zu ermöglichen, hält die Universität nach Ansicht der Vereine zwanghaft an einem veralteten und fehlgeleiteten System fest und ignoriert dabei zudem bereits geltendes Recht.
Die Universität Bremen sieht sich durch eine bereits 2023 ins Bremer Hochschulgesetz aufgenommene Regelung in ihrer Wissenschaftsfreiheit beschränkt. Denn in Studium und Lehre ist die Verwendung von eigens dafür getöteten Tieren weitestgehend untersagt. Ebenso wehrt sich die Uni gegen eine externe Kommission, die geplante Tierversuche begutachten und Empfehlungen aussprechen soll. Damit ihre Studierenden auch weiterhin im Rahmen der Ausbildung standardmäßig an tierverbrauchenden Übungen teilnehmen müssen, klagt die Uni Bremen nun vor dem Bundesverfassungsgericht.
Das ist insbesondere im Hinblick auf bereits geltendes Tierschutzrecht unverständlich. Denn danach sind Tierversuche und auch Tiertötungen zu Lehrzwecken, die keine Tierversuche im Sinne des Tierschutzgesetzes sind, als Ultima Ratio – also letztes Mittel –, immer nur dann zulässig, wenn es keine sogenannten „Alternativen“ zum Tierversuch gibt bzw. wenn ein vernünftiger Grund für die Tötung vorliegt. Auch im bisherigen Bremer Hochschulgesetz war festgeschrieben, dass auf die Verwendung von Tieren verzichtet werden soll, wenn es für das Studium möglich ist, andere Lehrmethoden einzusetzen. Schon nach bisher geltendem Recht müsste der Tierverbrauch in Studium und Lehre daher eigentlich der Vergangenheit angehören.
Nicht nachzuvollziehen ist zudem nach Ansicht der Vereine, warum die Universität bei einem verantwortungsvollen Umgang mit Tieren die neu vorgeschriebene Hinzuziehung einer externen Kommission – die zudem nur beratende Funktion hat – fürchtet. Sie strebt außerdem an, die Studierenden in der Möglichkeit, sich von tierverbrauchenden Übungen befreien zu lassen, einzuschränken. Dabei sind selbst nach dem neuen Hochschulgesetz noch Tierversuche in der Lehre möglich: nämlich, wenn die Uni nachweisen kann, dass es keine „gleichwertige“ Methode gibt, um den Studierenden die nötigen Inhalte zu vermitteln.
„Es ist für uns völlig unverständlich, wie eine Uni sich derart gegen moderne Lehrmethoden sträuben kann – zum Schaden ihrer eigenen Studierenden. Es gibt eine enorme Bandbreite an modernen, tierverbrauchsfreien Lehrmaterialien, die die Universität ihren Studierenden zur Verfügung stellen könnte. Dass die Uni trotzdem zwanghaft auf veraltete Lehrmethoden, fehlende Wahlfreiheit und Tierleid setzt, ist sowohl für die Studierenden als auch für die Tiere dramatisch“, meint Dipl. Biol. Silke Strittmatter, wissenschaftliche Mitarbeiterin für Politik und Recht bei ÄgT. Allein die Datenbank von InterNICHE, einem Netzwerk für tierverbrauchsfreie Lehrmethoden, listet über 1.700 Filme, Computerprogramme, Simulatoren und Modelle, mit denen sich die Lehrinhalte einprägsam, didaktisch sinnvoll und ethisch einwandfrei erlernen lassen.
Es gibt immer mehr aufgeklärte und reflektierte Studierende, die ihr Studium nicht auf dem Leid von Tieren aufbauen wollen. „Wir hoffen, dass die durch die Uni Bremen angegriffenen Inhalte des Hochschulgesetzes auch und vor allem aus der Studierendenschaft heraus an die Unileitung herangetragen werden, damit die Universität registriert, dass auch ihre Studierenden mit modernen, wissenschaftlichen und zukunftsfähigen Methoden lernen und ihre Zukunft nicht auf dem Rücken der Tiere gestalten wollen“, so Dr. Barbara Felde, stellvertretende Vorsitzende der DJGT.