Öffentliche Datenbank zu Tierversuchen
Tierschützer kritisieren „Schönfärberei von Tierleid“
Die bundesweiten Vereine Ärzte gegen Tierversuche (ÄgT) und Bund gegen Missbrauch der Tiere (bmt) begrüßen die aktuell veröffentlichte Datenbank „AnimalTestInfo“, welche Informationen über durchgeführte Tierversuche bereitstellen muss. Die Vereine kritisieren diese jedoch als unzureichend und nicht neutral. Zudem sei mit dem überarbeiteten Tierversuchsrecht der notwendige Paradigmenwechsel zu einer modernen, tierversuchsfreien Wissenschaft vollkommen verfehlt und stattdessen das tierexperimentelle System verfestigt worden.
Bereits seit einem Jahr müssen Tierexperimentatoren aufgrund der 2013 in Kraft getretenen Tierschutzgesetzgebung zu Tierversuchen ihrem Antrag auf Genehmigung eines Tierversuchsvorhabens eine sogenannte Nichttechnische Projektzusammenfassung beifügen. Diese muss Angaben über Zweck des Versuchs, Art und Anzahl der Tiere, sowie den Nutzen und Schaden für diese bereitstellen. Nach Genehmigung des Tierversuchs übermittelt die Behörde die Daten an das Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR), welches diese innerhalb von zwölf Monaten in der Datenbank „AnimalTestInfo“ veröffentlicht. Allerdings gilt das nur für genehmigungspflichtige Tierversuche und nicht für solche, die der Behörde nur angezeigt werden. Zudem basieren die Informationen laut ÄgT und bmt rein auf den Angaben des Tierexperimentators. Damit seien der Schönfärberei von Tierversuchen Tür und Tor geöffnet. „Eine neutrale Abwägung zwischen dem Leid der Tiere und dem vorgeblichen Nutzen eines Tierversuchs, bevor die Tiere in Versuchen leiden und sterben, fehlt vollkommen. Die Notwendigkeit eines Versuchs wird gar nicht erst in Frage gestellt“, kritisiert Karsten Plücker, Vorsitzender des bmt.
Die Ärztevereinigung hat sich während des gesamten, Jahre dauernden Prozesses der Neuausrichtung des Tierversuchsrechts gemeinsam mit ihrem europäischen Dachverband ECEAE auf EU-Ebene für Verbesserungen im Sinne der Tiere eingesetzt, unter anderem mit einer EU-weiten Kampagne und Postkartenaktionen an Parlamentarier. Der bmt und die Ägt hatten zudem die Bundesregierung auf gravierende Defizite bei der Umsetzung hingewiesen und fundierte Stellungnahmen eingereicht. So stützen sich die Vereine auf ein juristisches Expertengutachten, das bestätigt, dass das Staatsziel Tierschutz missachtet wird.
Nach Aussage der Vereine suggeriert die Tierversuchsdatenbank des BfR Transparenz gegenüber der Öffentlichkeit, was jedoch nicht darüber hinwegtäuschen darf, dass auch diese nur ein Bestanteil eines Systems ist, das Tierversuche verwaltet, jedoch keinen einzigen verhindert. „Deutschland hat es versäumt, bei der Umsetzung der EU-Vorgaben in deutsches Recht wirksame Einschränkungen oder gar Maßnahmen zum Ausstieg aus dem Tierversuch festzulegen“, so Dipl.-Biol. Silke Bitz von Ärzte gegen Tierversuche. Vielmehr hat Deutschland sogar das tierexperimentelle System weiter gefestigt. So sind entgegen der klaren Empfehlung der EU in Deutschland Versuche mit schwerem Leid erlaubt und Experimente an Primaten nicht eingeschränkt.
Die ÄgT und der bmt fordern eine vollständige Überarbeitung der Regelungen dahingehend, im Sinne von Mensch und Tier den Weg zu ebnen für eine ethische und moderne Wissenschaft und Forschung ohne Tierversuche.