Schweizer Bundesgericht urteilt:
Tierleid für Botox-Testung darf nicht verschwiegen werden
Der Verein Ärzte gegen Tierversuche lobt die Entscheidung des Schweizer Bundesgerichts, das vor wenigen Tagen ein für den Tierschutz bahnbrechendes Urteil gefällt hat. Demnach hätte das Schweizer Fernsehen in einer Sondersendung das mit der Botoxtestung verbundene Tierleid nicht einfach verschweigen dürfen.
Bereits Anfang Januar 2012 wurde vom Gesundheitsmagazin „Puls“ des Schweizer Fernsehens eine Sondersendung zu Botox ausgestrahlt. Der Verein gegen Tierfabriken Schweiz hatte Beschwerde eingelegt, da die Tierqual, die mit der Produktion und Testung von Botulinumtoxinprodukten einhergeht, vollständig unerwähnt geblieben war.
Das Bundesgericht bestätigte dies nun in seinem aktuellen Urteil und befand, dass ein Zuschauer davon ausgehen muss, in der Fernsehsendung alle relevanten Informationen über Botox zu erhalten. Hierzu gehören auch die Giftigkeitstests, die für den Faltenglätter jedes Jahr an Hunderttausenden Mäusen durchgeführt werden. Die Testsubstanz wird hierfür Mäusen in die Bauchhöhle gespritzt. Für die Tiere folgt ein Todeskampf mit Krämpfen, Lähmungen, und Atemnot, der sich über mehrere Tage erstrecken kann.
Da die Tierschutzproblematik im Fernsehbeitrag jedoch verschwiegen wurde, kam das Bundesgericht zu dem Ergebnis, dass dieser gegen das Gebot der Sachgerechtigkeit verstoßen hatte.
Es ist zu hoffen, dass dieses Urteil – auch in Deutschland – dazu beiträgt, dass die Medien künftig von ihrer oft einseitigen Berichterstattung zu Gunsten der Tierexperimentatorenlobby absehen und derart wichtige Fakten wie das immense Tierleid nicht einfach ignorieren.