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Das heute am Oberverwaltungsgericht (OVG) Bremen ergangene Urteil erlaubt dem Affenhirnforscher Andreas Kreiter weiterhin grausame und medizinische irrelevante Experimente am Hirn von Makakenaffen. Der bundesweite Verein Ärzte gegen Tierversuche wirft dem Gericht Ignoranz des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes zu Gunsten einer einflussreichen Lobby vor.

Die Ärztevereinigung zeigt sich bestürzt, dass das OVG trotz erdrückender Beweislage über die ethische Unvertretbarkeit und des fehlenden Nachweises über die zu erwartenden »hervorragenden Erkenntnisse«, wie es das Tierschutzgesetz vorschreibt, der grausamen Hirnforschung weiter grünes Licht gibt. Das Gericht hat nicht einmal Revision zuzulassen.

»Für den Tierschutz ist das Urteil vernichtend. Es zeigt, dass das Tierschutzgesetz und das Staatsziel Tierschutz in der Praxis nicht angewandt werden, wohingegen die Forschungsfreiheit grenzenlos ist«, kritisiert Dipl.-Biol. Silke Bitz, Sprecherin der Ärztevereinigung.

Wie in Bremen, wurden auch in München und Berlin vergleichbare Hirnversuche an Affen ebenfalls abgelehnt, da die Behörden das Leid der Tiere als zu hoch und den medizinischen Nutzen als nicht gegeben sahen. Die in München zuständige Behörde machte in ihrem Ablehnungsbescheid 2008 deutlich: »Um einem lebensbedrohlichen Leiden (Durst) zu entrinnen, fügt sich das Tier in ein anderes erhebliches Leiden (Kopffixierung im Primatenstuhl).« Die betroffenen Experimentatoren akzeptierten im Gegensatz zu Kreiter die Ablehnung ihrer Tierversuche.

Die Ärzte gegen Tierversuche bezeichnen es als Armutszeugnis für die deutsche Justiz, dass derart grausame zweckfreie Neugierforschung auf Kosten fühlender Lebewesen gestattet wird. Wie ethische und klinisch relevante Hirnforschung aussehen kann, zeigt nach Aussage des Ärztevereins unter anderem die britische Universität Durham, wo mittels Transkranieller Magnetstimulation Wahrnehmung, Lern- und Gedächtnisverhalten an Probanden gefahrlos erforscht werden.