4 Millionen Tiere als „Überschuss“ in Tierversuchslaboren getötet
Neue Auswertung zu „überschüssigen“ Tieren in den Bundesländern
Zusammenfassung
In Deutschland wurden rund 4 Millionen Tiere in Tierversuchslaboren als sogenannter Überschuss getötet, da es für sie keine Verwendung gibt. Das ergibt eine aktuelle Auswertung unserer Ärztevereinigung, die auf Anfragen an alle Bundesländer basiert und Aufschluss gibt über die jeweilige Zahl der „Überschusstiere“. Die Tiere werden „entsorgt“, weil sie entweder nicht das gewünschte Geschlecht oder nicht die erzielte Genveränderung haben, oder aber zu alt sind. Von keinem Bundesland wurde für die Tötung der nicht benötigten Tiere ein vernünftiger Grund im Sinne des Tierschutzgesetzes angegeben. Die Auswertung bezieht sich auf das Jahr 2017, das Jahr, ab dem entsprechend einer EU-Vorgabe erstmals sogenannte Überschusstiere gemeldet werden müssen. Die Zahlen wurden 2020 von der EU veröffentlicht. Diese Tiere sind allerdings nur Teil der Berichterstattung an die EU und werden in der offiziellen Statistik des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL), die jährlich deutschlandweit rund 3 Millionen in Tierversuchen verwendete Tiere umfasst, nicht angeführt.
Aktuell 14.12.2023
Seit 2021 werden die sogenannten Überschusstiere auch in der jährlichen Tierversuchsstatistik für Deutschland erfasst.
Weitere Infos im Artikel „Tierversuchsstatistik“ >>
Hintergrund
Als „Überschusstiere“ bezeichnet man im Tierversuchsbereich all jene Tiere, für die der Experimentator keine Verwendung hat, weil sie nicht das gewünschte Geschlecht oder nicht die gewünschte Genveränderung haben oder aber zu alt sind und die deshalb einfach getötet werden. Bislang konnte man nur erahnen, welch hohe Dunkelziffer in diesem Bereich abseits offizieller Statistiken zu verzeichnen ist.
Aufgrund der 2010 in Kraft getretenen EU-Tierversuchsrichtlinie müssen nun auch sogenannte Überschusstiere erfasst und nach Vorgaben des entsprechenden Durchführungsbeschlusses * (1) gezählt werden. Nach Artikel 54 Absatz 1 der EU-Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU übermittelten daher die Mitgliedstaaten erstmals zum 10. November 2018 und danach alle fünf Jahre die Zahlen der Tiere, die gezüchtet, aber nicht in tierexperimentellen Verfahren verwendet und getötet werden, an die Europäische Kommission.
Die Daten für Deutschland werden von den zuständigen Länderbehörden an das BMEL gemeldet, welches die Daten an die EU übermittelt. Das heißt, die Zahlen der sogenannten Überschusstiere mussten erstmals in 2018 für das Jahr 2017 gemeldet werden und wurden von der EU im Jahr 2020 veröffentlicht.
Hauptgründe für das Anfallen von "Überschusstieren"
- Geschlecht: In Tierversuchen werden überwiegend männliche Tiere eingesetzt, da bei Weibchen befürchtet wird, dass die Versuchsergebnisse durch den variableren Hormonhaushalt der weiblichen Tiere beeinflusst werden könnten. Tiere, die nicht das passende Geschlecht haben, werden getötet.
- Alter: In einem Versuchsprojekt eingesetzte Tiere müssen alle ungefähr dasselbe Alter haben, damit die Ergebnisse nicht durch unterschiedliches Alter beeinflusst werden. Tiere, die dieses Alter nicht haben, weil vielleicht der Versuch erst später als geplant beginnen kann, werden getötet.
- Geschwistertiere: Es wird vermieden, Geschwistertiere innerhalb einer Versuchsgruppe einzusetzen. Bei einem Versuch mit 10 Tieren pro Versuchsgruppe müssten also theoretisch 10 verschiedene Zuchtpaare eingesetzt werden. Überzählige Geschwistertiere werden ebenfalls getötet.
- Gentechnisch veränderte Tiere: Bei der Züchtung genetisch veränderter Tiere entstehen grundsätzlich drei Arten von Nachkommen. Solche, die die genetische Veränderung nur zum Teil oder gar nicht tragen, sind in den meisten Fällen uninteressant und werden getötet. Hier fällt ein deutlich höherer Überschuss an als bei den anderen Kriterien, denn es werden häufig per se weniger Tiere geboren, die die genetische Veränderung „homozygot“ (also vollständig) tragen.
Datengrundlage und Auswertung
Da für Deutschland nur die Gesamtzahl von 3.944.300 an die EU gemeldeter sogenannter Überschusstiere (2) verfügbar ist, wurde mit dieser Untersuchung bezweckt, Informationen unter anderem über die Zahlen der einzelnen Bundesländer zu erhalten. Im Zeitraum Dezember 2020 bis Mai 2021 wurden daher alle zuständigen Ministerien bzw. Behörden der Bundesländer, teilweise mangels fristgerechter Antwort mehrfach, schriftlich angefragt und die eingehenden Antworten ausgewertet. Es wurden Informationen darüber erbeten, welche Zahl an aufgrund fehlender Verwendung getöteten Tieren das jeweilige Bundesland für die Jahre 2017 bis 2019 im Rahmen der Berichtspflicht an das BMEL bzw. die EU gemeldet hat, wie diese sich nach Tierart und Einrichtung aufschlüsselt, sowie ob und welche Gründe (z.B. ungeeigneter Genotyp, Alter, Geschlecht) für die Tötung der Tiere angegeben wurden.
Von 12 Bundesländern wurden auf Anfrage die Zahlen der sog. Überschusstiere mitgeteilt. Die restlichen lehnten den Antrag auf Auskunftserteilung entweder ab, gaben an, keine Daten erhoben zu haben oder antworteten nicht oder nicht abschließend. Um für diese Bundesländer wenigstens einen ungefähren Schätzwert der getöteten überzähligen Tiere zu erhalten, wurde zur Hochrechnung ein Faktor zugrunde gelegt, der sich aus dem Verhältnis der offiziell für Deutschland im Jahr 2017 angegebenen Tierversuchszahl (2.807.297) und der an die EU gemeldeten Zahl der sogenannten Überschusstiere ergibt (3.944.300). Damit ergibt sich ein Faktor von 140,5 % an sogenannten Überschusstieren.
Hierbei ist nicht auszuschließen, dass die tatsächliche Tierzahl niedriger oder aber höher ausfällt. Anzumerken ist also, dass die Hochrechnung der Tierzahlen naturgemäß eine gewisse Unschärfe innehat. Zum einen sind die fehlenden Zahlen mancher Bundesländer eine unbekannte Größe, zum anderen gibt es Ungereimtheiten bei den Tierzahlen von Berlin und Niedersachsen. Auch aus dem Durchführungsbeschluss zur Tierversuchsrichtlinie (1) ist nicht eindeutig ersichtlich, ob, und wenn ja, welches Tier in welcher Kategorie zu zählen ist. Entsprechend kann davon ausgegangen werden, dass die Angaben der Bundesländer nur als grobe Richtwerte verstanden werden können, was sich auch mit der Mitteilung des Landes Berlin an unseren Verein deckt, wonach unklar ist, welche Tierzahlen letztlich in die EU-Statistik einfließen (6). Siehe hierzu die Ausführungen zu den jeweiligen Bundesländern.
In allen Bundesländern, sofern Auskunft erteilt wurde, beschränkt sich die Information auf das Jahr 2017. Tierzahlen für die Jahre 2018 und 2019 werden erst in der kommenden Meldung im Jahr 2023 durch die Tierversuchseinrichtungen an die Behörden übermittelt. Es ist davon auszugehen, dass die Daten bereits vorliegen, diese wurden der Ärztevereinigung jedoch nicht mitgeteilt. Eine Aufschlüsselung nach Tierarten erfolgte nur in manchen Bundesländern, Gründe für die Tötung wurden weitgehend nicht angegeben und Informationen über die auf jede Tierversuchseinrichtung entfallene Zahl der Überschusstiere liegen nur für das Land Hessen vor.
Überschusstiere in den Bundesländern
Die Zahl der Überschusstiere der Bundesländer sowie das Verhältnis zu den jeweils im Jahr 2017 gemeldeten offiziellen Tierversuchszahlen ergibt sich aus nachstehender Tabelle.
Bundesland | Tierzahl 2017 | Anteil in % | Über-schuss 2017* | Faktor in % * | Anteil in % an Gesamt-überschuss D |
Bayern | 452.554 | 16,12% | 635.846 | 140,50 | 16,12 |
Baden-Württemberg | 484.086 | 17,24% | 680.149 | 140,50 | 17,24 |
Nordrhein-Westfalen | 458.128 | 16,32% | 680.735 | 148,59 | 17,26 |
Hessen | 269.855 | 9,61% | 151.632 | 56,19 | 3,84 |
Niedersachsen | 232.383 | 8,28% | 243.405 | 104,74 | 6,17 |
Berlin | 225.111 | 8,02% | 833.339 | 370,19 | 21,13 |
Hamburg | 167.707 | 5,97% | 105.520 | 62,92 | 2,68 |
Rheinland-Pfalz | 149.443 | 5,32% | 209.970 | 140,50 | 5,32 |
Sachsen | 109.193 | 3,89% | 164.387 | 150,55 | 4,17 |
Schleswig-Holstein | 85.377 | 3,04% | 29.651 | 34,73 | 0,75 |
Sachsen-Anhalt | 53.517 | 1,91% | 75.192 | 140,50 | 1,91 |
Thüringen | 32.162 | 1,15% | 10.883 | 33,84 | 0,28 |
Mecklenburg-Vorpommern | 44.587 | 1,59% | 28.721 | 64,42 | 0,73 |
Saarland | 24.554 | 0,87% | 51.909 | 211,41 | 1,32 |
Brandenburg | 14.774 | 0,53% | 22.810 | 154,39 | 0,58 |
Bremen | 3.557 | 0,13% | 2.779 | 78,13 | 0,07 |
Bundeswehr | 309 | 0,01% | |||
Tiere insgesamt | 2.807.297 | 100,00% | 3.926.928 | 99,56% | 99,56% |
Überschusstiere D laut EU | 3.944.300 | ||||
Faktor Überschusstiere D | 140,50 % | ||||
*fett: tatsächliche Werte nach Auskunft der Ministerien, die restlichen Werte fiktiv hochgerechnet entsprechend des Überschussfaktors von 140,50 % gemessen an 3.944.300 Überschusstieren und der Tierzahl der in Tierversuchen eingesetzten Tiere des Bundeslandes im Jahr 2017. |
Bayern
Das Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz lehnt die Auskunftserteilung ab und schiebt zur Begründung diverse Verwaltungsvorschriften vor. Eine rechtliche Grundlage zur Auskunftsteilung wurde in Bayern bislang nicht erlassen. Auch bei thematisch anderen Anfragen erwies sich das Bayerische Staatsministerium gegenüber der Ärztevereinigung als nicht auskunftswillig.
Bayern belegt seit Jahren einen der oberen Ränge in der Negativ-Rangliste zu Tierversuchen im Bundesländervergleich. Gerade in Bundesländern mit besonders hohen Tierversuchszahlen ist anzunehmen, dass entsprechend auch eine Vielzahl an sogenannten Überschusstieren entsteht. Bei einer Hochrechnung wie oben erläutert, ergäben sich für das Jahr 2017 über 630.000 Tiere, die gezüchtet, aber mangels Verwendungszwecks getötet wurden.
Baden-Württemberg
Das Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz teilte der Ärztevereinigung mit, dass aufgrund der fehlenden Rechtsgrundlage im nationalen Recht die Einrichtungen nicht verpflichtet werden können, zu berichten. So wurden größtenteils die Daten nicht erhoben und eine nachträgliche Aufbereitung wird als zu aufwändig betrachtet. Insofern erfolgte keine Eintragung in die vom Bund vorgegebene Berichtstabelle. Das baden-württembergische Ministerium geht aber davon aus, dass für die nächste Berichterstattung, also voraussichtlich für die im Jahr 2022 getöteten Tiere, eine rechtliche Grundlage bestehen wird.
Entsprechend der Hochrechnung ergeben sich für Baden-Württemberg im Jahr 2017 rund 680.000 als überzählig getötete Tiere.
Nordrhein-Westfalen
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen gibt eine Zahl sogenannter Überschusstiere von 680.735 an. Folgende Zahlen je Tierart wurden mitgeteilt: Maus 575.330, Zebrafisch 92.676, Ratte 9.654, Dickkopf Elritze 1.052, Regenbogenforelle 831, Stichling 527, Medaka (Japanischer Reisfisch) 143, Kaninchen 118, Baumwollratte 113, Meerschweinchen 95, Coregonus lavaretus 63, Schwein 43, Micklem-Graumull 14, Ansell-Graumull 12, Roborovski Zwerghamster 12, Weißbüschelaffen 12, Dschungarischer Zwerghamster 11, Javaneraffen 11, Riesen-Graumull 10, Chinesischer Grauhamster 3, Coruro (Nagetier) 2, Blauer Sonnenbarsch 1, Krallenfrosch 1, Axolotl 1
Hessen
Das Hessische Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilte mit, dass 151.632 sogenannte Überschusstiere getötet wurden. Die ausführliche Aufschlüsselung nach Tierarten, Tötungsgrund und Tierversuchseinrichtungen ergibt sich aus der Antwort auf eine kleine Anfrage der Linken (3), die von Ärzte gegen Tierversuche angeregt worden war, und ist in der nachfolgenden Tabelle verkürzt zusammengetragen.
Labor | Tierart | Gesamtzahl je Tierart | Gesamtzahl „Überschuss-tiere“ |
Justus-Liebig Universität Gießen | Maus | 12.916 | |
Ratte | 17 | ||
Hamster | 17 | 12.950 | |
Philipps Universität Marburg | Maus | 16.553 | |
Ratte | 162 | ||
Hamster | 135 | 16.850 | |
Goethe Universität Frankfurt-verschiedene Standorte | Maus | 6.820 | |
Maus | 6.841 | ||
Maus | 5.907 | ||
Zebrabärbling | 13.180 | 32.748 | |
Technische Universität Darmstadt | Maus | 872 | 872 |
Max-Planck Forschungsstelle für Neurogenetik | Maus | 13.172 | |
Ratte | 676 | 13.848 | |
Max-Planck Institut für Herz-und Lungenforschung | Maus | 8.170 | |
Ratte | 118 | ||
Zebrabärbling | 14.936 | 23.224 | |
Max-Planck-Institut für Hirnforschung | Maus | 14.418 | |
Ratte | 1.104 | ||
Zebrabärbling | 17.585 | ||
Reptilien | 51 | 33.158 | |
Georg-Speyer-Haus, FrankfurtInstitut für Tumorbiologie und experimentelle Therapie |
Maus | 9.645 | 9.645 |
Ernst Strüngmann Institut GmbH | Maus | 110 | |
Ratte | 6 | 116 | |
Paul-Ehrlich Institut | Maus | 6.766 | |
Meerschweinchen | 1 | ||
Hühnerküken | 8 | ||
Frettchen | 7 | 6.782 | |
Merck Healthcare KGaA | Maus | 26 | |
Ratte | 26 | ||
Kaninchen | 1 | 53 | |
ECT Oekotoxikologie GmbH | Zebrabärbling | 206 | |
Amerikanische Dickkopfelritze | 16 | 222 | |
Ibacon GmbH | Zebrabärbling | 194 | |
Regenbogenforelle | 695 | 889 | |
Envigo CRS GmbH R | Ratte | 32 | |
Maus | 243 | 275 | |
151.632 | 151.632 |
Unsere Ärztevereinigung hatte im Juni 2021 Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchslabore gestellt wegen Verdachts auf Tiertötung ohne den im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen vernünftigen Grund.
Niedersachsen
Das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilte mit, dass für den betrachteten Zeitraum von fünf Jahren eine Gesamtzahl von 243.405 Tieren gemeldet wurde. Diese waren im Einzelnen: Maus 127.520, Fisch 1.537, Ratte 17.820, diverse (nicht zuzuordnen) 96.393, Goldhamster 12, Kaninchen 1, Katze 1, Krallenfrösche 22, Wildtypen 21, Meerschweinchen 58, Gerbils 16, Degus 4.
Unklar war, ob sich die mitgeteilte Tierzahl auf das Jahr 2017 bezieht oder tatsächlich auf einen Zeitraum von fünf Jahren.
Auf Nachfrage hieß es, dass gemäß Artikel 54 Abs. 1 der EU-Tierversuchsrichtlinie die Mitgliedsstaaten alle fünf Jahre berichten und der letzte Bericht in 2017 für den vorangegangenen Fünf-Jahres-Zeitraum erfolgte. Die Zahl beziehe sich somit auf den Zeitraum 2013 - 2017.
Im Durchschnitt würden sich so 48.681 „Überschusstiere“ pro Jahr ergeben. Würde man dagegen die Zahl entsprechend obiger Ausführung mit dem Faktor 140,5 % hochrechnen, ergäben sich über 326.000 sogenannte Überschusstiere, was realistischer erscheint und nahelegt, dass die gemeldeten 243.405 „Überschusstiere“ sich ausschließlich auf das Jahr 2017 beziehen, da ohnehin erst ab diesem Zeitpunkt die Berichtspflicht galt.
Berlin
Die Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung teilte in ihrer Antwort auf eine schriftliche Anfrage (4) mit, dass 833.339 sogenannte Überschusstiere getötet wurden, davon 402.277 Wildtyp-Tiere und 431.062 genetisch veränderte Tiere. Aus nachstehender Tabelle ist ersichtlich, wie diese sich auf die Tierarten verteilen.
Auf die Anfrage der Ärzte gegen Tierversuche hingegen wurden nur die 402.277 Wildtyp-Tiere mitgeteilt (5). Auf Nachfrage wurde erläutert (6), dass das BMEL der Senatsverwaltung zu den seinerzeit übermittelten Daten mitgeteilt hat, dass die Tiere aus der Schaffung und Erhaltung transgener Linie nur unter bestimmten Bedingungen unter die Berichterstattung nach der EU-Tierversuchsrichtlinie fallen, und zwar:
- Es sind hierbei nur diejenigen genetisch veränderten Tiere zu melden, die nachgewiesenermaßen keinen pathologischen Phänotyp aufweisen oder die genetisch normal sind (z. Wildtyp-Tiere). Demnach dürfen diese Tiere auch keinen unbekannten Phänotyp aufweisen.
- Zudem dürfen diese Tiere auch nicht mittels einer invasiven Methode genotypisiert worden sein.
Weiter heißt es, dass aus den von den Ländern übermittelten Daten zu genetisch veränderten Überschusstieren vom BMEL daher nur eine geschätzte Zahl in die Mitteilung der Gesamtzahl der Überschusstiere an die EU übernommen wurde. Die Senatsverwaltung gibt an, tatsächlich 431.062 genetisch veränderte Überschusstiere an das BMEL gemeldet zu haben und dass nicht bekannt ist, ob überhaupt und wenn ja, welche Anzahl genetisch veränderter Überschusstiere aus der Berliner Meldung an das BMEL in die Berichterstattung für Deutschland an die EU eingeflossen ist.
Tierart | Anzahl der Wildtyp-Tiere, die gezüchtet, getötet und nicht für Tierversuche verwendet wurden | Anzahl genetisch veränderter Tiere, die gezüchtet, getötet und nicht für Tierversuche verwendet wurden |
Maus | 351.244 | 378.350 |
Ratte | 20.629 | 22.526 |
Hamster | 2 | 0 |
Gerbil | 23 | 0 |
Meerschweinchen | 131 | 0 |
Schwein | 13 | 0 |
Zebrabärbling | 30.235 | 30.186 |
Gesamt | 402.277 | 431.062 |
Hamburg
Die Behörde für Arbeit, Gesundheit, Soziales, Familie und Integration gibt 105.520 Überschusstiere für das Jahr 2017 an. Darüber hinaus werden keine Auskünfte erteilt.
Rheinland-Pfalz
Das Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten Rheinland-Pfalz antwortete auch auf Nachfrage nicht.
Entsprechend der Hochrechnung würden sich 209.970 sogenannte Überschusstiere ergeben.
Sachsen
Nach Auskunft des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt wurden 164.387 sogenannte Überschusstiere gemeldet. Dies waren: Mäuse 77.911, Zebrafische 80.646, andere Fische 3.328, Ratten 897, Gerbils 678, Amphibien 813, Goldhamster 114.
Schleswig-Holstein
Das Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung teilte 29.651 sogenannte Überschusstiere mit, davon 25.759 Mäuse, 1.763 Ratten und 129 Zebrabärblinge. Als einziges Bundesland werden hier Tötungsgründe angegeben, wobei diese Gründe eher den Kategorien zuzuordnen sind als konkrete Tötungsgründe wie Alter oder Geschlecht darstellen. Die angegebenen Gründe waren: - Tiere, die gezüchtet, getötet und nicht für Tierversuche verwendet wurden
- genetisch normale Tiere (Nachkommen von Wildtyp-Tieren), die bei der Schaffung genetischer Linien erzeugt wurden
- Tiere, die für die Erhaltung etablierter genetisch veränderter Tiere gezüchtet und getötet wurden.
Sachsen-Anhalt
Das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft und Energie, Presse und Öffentlichkeitsarbeit teilte mit, dass für die Auskunft Gebühren erhoben werden. Auf Nachfrage nach der Höhe erfolgte keine weitere Rückmeldung. Entsprechend der Hochrechnung ist von 75.192 Tieren als sogenannter Überschuss auszugehen.
Thüringen
Laut Thüringer Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie fielen 10.883 sogenannte Überschusstiere an, die sich wie folgt auf die Tierarten verteilen:
Maus 3.660, Zebrafisch 5.415, Türkiser Prachtgrundkärpfling 1.808.
Mecklenburg-Vorpommern
Das Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei (LALLF) teilte insgesamt 28.721 Tiere mit, davon 23.147 zum Erhalt transgener Linien und 5.574 weitere Tiere. Weitere Informationen wie unter anderem zu den Tierarten wurden nicht zur Verfügung gestellt, dennoch erhob das Ministerium für diese spärliche Auskunft Gebühren.
Saarland
Das Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz Saarland gab 51.909 als gezüchtete, getötete, nicht für Tierversuche verwendete und nicht unter die Jahresstatistik fallende Tiere an. Davon 51.842 Mäuse, 60 Ratten und 7 Zebrafische.
Brandenburg
Das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg gab 22.810 sogenannte Überschussstiere ohne weitere Aufschlüsselung an.
Bremen
Die Senatorin für Gesundheit, Frauen und Verbraucherschutz Bremen teilte auf unsere Anfrage mit, dass im Jahr 2017 insgesamt 2.779 Nagetiere gemäß Artikel 54 der EU-Tierversuchsrichtlinie als Überschuss getötet wurden. Weitere Informationen wurden im Rahmen dieser gebührenpflichtigen Auskunft nicht erteilt.
Gesamtbild Deutschland
Aus dem Bericht der EU-Kommission vom 5. Februar 2020 (7) und der Antwort auf eine Kleine Anfrage der Grünen (8) geht hervor, dass im Jahr 2017 in Deutschland 3.944.300 Millionen Tiere gezüchtet, aber nicht in Versuchen eingesetzt wurden. Deutschland hat damit den größten Anteil der insgesamt in der EU rund 12,6 Millionen getöteten „Überschusstiere“ zu verantworten.
Sogenannte Überschusstiere können beispielsweise solche sein, die aufgrund des Geschlechts, des Alters oder des Genotyps nicht verwendet und daher getötet werden.
Betrachtet man allein die Praxis der Genmanipulation von Tieren, ist ein enormer „Ausschuss“ an Tieren zu verzeichnen. Um ein einziges transgenes Tier zu erhalten, müssen 1 - 54 Tiere sterben, da sie nicht den gewünschten Genotyp aufweisen. So werden für die Erzeugung einer Gruppe von 6 „Versuchs“tieren und 6 Kontrolltieren über 600 Tiere erzeugt, die nicht den benötigten Genotyp aufweisen und für die keine Verwendung besteht. (9) Diese „Ausschuss“quote von 50 - 98 % unterstreicht, wie respekt- und würdelos mit Tieren umgegangen wird und dass sie lediglich zu Wegwerfartikeln degradiert werden. Bestätigt wird dies durch die Erläuterung des hessischen Ministeriums für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf eine Kleine Anfrage, wonach die genveränderten Tiere, die nicht dem Forscherwunsch entsprechen, „gemäß Betriebsanweisung unschädlich zu inaktivieren und keiner anderen Verwendung zuführbar sind“.(9)
Bei rund 1 Million in Tierversuchen eingesetzten genmanipulierten Tieren pro Jahr allein in Deutschland kann sich also allein schon hier eine große Zahl an „unerwünschten“ und daher getöteten Tieren ergeben, die von der jährlichen Jahresstatistik ausgenommen ist.
Tierschutzgesetz unterwandert
Das Tierschutzgesetz regelt in § 17 Nr. 1: „Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer ein Wirbeltier ohne vernünftigen Grund tötet“.
Aus unterschiedlichen Quellen geht hervor, dass das Töten überzähliger Tiere aus rein wirtschaftlichen Gründen erfolgt. In der Antwort auf eine Landtagsanfrage in Nordrhein-Westfalen (10) heißt es: „Keine Forschungseinrichtung verfügt über die Möglichkeiten, alle überzähligen Tiere bis zu ihrem natürlichen Tod zu halten.“ Weiter heißt es: „Müssten alle für die Forschung gezüchteten Tiere bis zu ihrem natürlichen Tod gehalten werden, würden die Einrichtungen ihren Forschungscharakter verlieren und einen bedeutenden Teil ihrer Ressourcen nicht für die Durchführung von Forschungsvorhaben aufwenden, sondern für die Unterbringung von überzähligen Tieren. Die Durchführung von Tierversuchen wäre aus Kapazitätsgründen stark eingeschränkt.“
Dass das Töten unerwünschter Tiere keinen vernünftigen Grund vor dem Tierschutzgesetz darstellt, ergibt sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zum Töten überzähliger männlicher Eintagsküken. Das Gericht bezeichnet das weitere Töten nur für eine Übergangszeit als vernünftigen Grund, weil in absehbarer Zeit die Geschlechtsbestimmung im Ei möglich ist.(11)
Im Bereich der Tierversuche jedoch gibt es keine Möglichkeit, „überschüssige“ Tiere erst gar nicht zur Welt zu bringen, weshalb jede Grundlage für einen vernünftigen Grund fehlt.
Auch die Initiative „Tierversuche verstehen“, ein Lobby-Verband der Tierversuchsverfechter, erklärt ausdrücklich, dass es Tiere gibt, die für den Versuch gezüchtet, aber „nicht verwendbar“ sind, weil sie z.B. zu alt sind oder das falsche Geschlecht haben.(12).
Bereits in einer Rechtsstudie aus 2020 (13) hatten Ärzte gegen Tierversuche und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht klar belegt, dass die Tötung dieser „Überschusstiere“ rechtswidrig ist. Denn entweder handelt es sich um Tierversuche im Sinne des Gesetzes, deren Anzahl zwingend öffentlich gemacht werden muss, oder aber um eine illegale Tötung ohne vernünftigen Grund, die vorsätzlich erfolgt und nach dem Tierschutzgesetz (§ 17 Nr. 1 TierSchG) einen Straftatbestand darstellt.
Neben der in allen Tierversuchslaboren gängigen Praxis der Tiertötung von „Überschusstieren“ ist zu kritisieren, dass diese enormen Tierzahlen weitgehend unbekannt bleiben. Zu fordern ist hier, der Praxis der Tiertötung von „Überschusstieren“ aufgrund der Unvereinbarkeit mit dem Tierschutzgesetz ein Ende zu setzen, und bis dahin zumindest die Zahlen dieser getöteten Tiere vollumfänglich der Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierlabore
Nur in seltenen Fällen gelingt es, Kenntnis über die einzelnen Labore, in denen Tiere als „Überschuss“ getötet werden, zu erlangen. Unserem Ärzteverein ist dies in Hessen gelungen (s. auch Abschnitt „Überschusstiere in den Bundesländern“). Gemeinsam mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht (DJGT) stellten wir im Juni 2021 Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchseinrichtungen (14) wegen Verdachts auf Tiertötung ohne den im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen vernünftigen Grund. Die Tötung der 151.632 Tiere erfolgte nach unseren Informationen aus rein wirtschaftlichen Gründen und damit gesetzeswidrig.
Die Labore müssten die Tiere vermitteln oder in einem „Altersheim“ bis an ihr Lebensende pflegen, was aus Kostengründen regelmäßig unterbleibt. Dass dies kein vernünftiger Grund für die Tötung von Tieren ist, hat zuletzt das Bundesverwaltungsgericht für den Fall der überzähligen männlichen Eintagsküken bestätigt, wie oben erläutert.
Anzumerken ist, dass der Vorwurf der gesetzeswidrigen Tiertötung in Tierversuchslaboren keinesfalls nur hessischen Laboren gilt. Denn üblicherweise werden die Zahlen der in den einzelnen Laboren getöteten „Überschusstiere“ unter Verschluss gehalten. Die Strafanzeigen gegen die Leiter und Mitarbeiter der hessischen Labore zeigen damit lediglich exemplarisch, welch verborgenes Tierleid nicht nur Tierversuche selbst darstellen, sondern auch die damit verbundene lebensverachtende Maschinerie.
Fazit
Die Auswertung zeigt, dass sogenannte Überschusstiere nur „Pi mal Daumen“ gezählt, gar nicht gemeldet oder nur geschätzt werden. Es handelt sich also keineswegs um verlässliche Tierzahlen, vielmehr ist die tatsächliche Zahl der als „Überschuss“ getöteten Tiere ein tiefes schwarzes Loch unbekannten Ausmaßes.
Es ist eine sträflichste Missachtung des im Grundgesetz verankerten Tierschutzes und des Lebenswertes fühlender Lebewesen, dass Politik und Behörden die Tötung der unerwünschten Tiere billigend in Kauf nehmen, obwohl das Tierschutzgesetz einen „vernünftigen Grund“ zwingend vorschreibt.
02.08.2021
Dipl. - Biol. Silke Strittmatter
* DURCHFÜHRUNGSBESCHLUSS (EU) 2020/569 DER KOMMISSION, Anhang 2, C, 2. Tiere, die zur Verwendung in Verfahren gezüchtet werden (Artikel 10, 28 und 30 der Richtlinie 2010/63/EU):
2.1. Geben Sie die Art und Anzahl der Tiere an, die zur Verwendung in Verfahren gezüchtet und geboren wurden (auch mit Kaiserschnitt) aber nicht in Verfahren verwendet wurden, und in dem Kalenderjahr getötet wurden, das dem Jahr der Vorlage des Fünfjahresberichts vorangeht.
2.1.1. Geben Sie auch Tiere an, die zur Verwendung ihrer Organe oder Gewebe getötet wurden, und Tiere, die für die Schaffung und zur Erhaltung genetisch veränderter Linien verwendet wurden, die nicht unter die Jahresstatistik gemäß Artikel 54 Absatz 2 der Richtlinie 2010/63/EU fallen.
2.1.2. Ordnen Sie diese Tiere einer der folgenden Kategorien zu:
a) genetisch normale Tiere, deren Organe und/oder Gewebe nicht verwendet werden;
b) genetisch normale Tiere, deren Organe und/oder Gewebe verwendet werden;
c) genetisch veränderte Tiere, deren Organe und/oder Gewebe verwendet werden;
d) genetisch normale Tiere (Nachkommen von Wildtypen), die im Zuge der Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie entstehen;
e) Tiere aus der Erhaltung einer genetisch veränderten Linie, die alle Nachkommen von genetisch veränderten Tieren und von Wildtypen umfasst, und zwar sowohl mit pathologischem als auch nicht pathologischem Phänotyp.
2.1.3. Die in Buchstabe a genannte Kategorie schließt Tiere aus, die im Zuge der Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie und der Erhaltung einer solchen Linie entstanden sind; diese müssen unter den in Buchstabe d bzw. Buchstabe e genannten Kategorien angegeben werden.
2.1.4. Die in den Buchstaben b und c genannten Kategorien umfassen Tiere, die im Zuge der Schaffung einer neuen genetisch veränderten Linie und der Erhaltung einer solchen Linie entstanden sind, wenn deren Organe bzw. Gewebe verwendet werden.
2.1.5. Die unter Nummer 2.1.2 Buchstaben d und e genannten Kategorien schließen folgende Tiere aus, die in den Jahresstatistiken gemäß Artikel 54 Absatz 2 der Richtlinie 2010/63/EU anzugeben sind:
a) Tiere, die mithilfe invasiver Methoden genotypisiert wurden;
b) Tiere eines pathologischen Phänotyps, bei denen schädliche Auswirkungen aufgetreten sind.
Quellen
- Europäische Kommission. Durchführungsbeschluss (EU) 2020/569 der Kommission vom 16. April 2020 zur Festlegung eines gemeinsamen Formats für die Vorlage der von den Mitgliedstaaten gemäß der Richtlinie 2010/63/EU des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz der für wissenschaftliche Zwecke verwendeten Tiere zu meldenden Informationen und deren Inhalt sowie zur Aufhebung des Durchführungsbeschlusses 2012/707/EU der Kommission. 24.4.2020
- Antwort des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt an Ärzte gegen Tierversuche e.V. 17.2.2021
- Kleine Anfrage Heidemarie Scheuch-Paschkewitz (DIE LINKE) vom 1.3.2021. Zucht- und Vorratshaltung von Tieren sowie Überschusstiere in Tierversuchslaboren in Hessen und Antwort Ministerin für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz. Hessen Drucksache 20/5197, 25.03.2021
- Antwort des Abgeordnetenhauses Berlin auf die Schriftliche Anfrage des Abgeordneten Dr. Michael Efler (LINKE) vom 12. April 2021 zum Thema „Überschusstiere“ bei Tierversuchen. Berlin Drucksache 18/27 291, 30.4.2021
- Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin an Ärzte gegen Tierversuche e.V. 25.3.2021
- Antwort der Senatsverwaltung für Justiz, Verbraucherschutz und Antidiskriminierung Berlin an Ärzte gegen Tierversuche e.V. 25.5.2021
- Europäische Kommission. Commission staff Working document accompanying the document report from the commission to the European Parliament and the council on the implementation of Directive 2010/63/EU on the protection of animals used for scientific purposes in the Member States of the European Union. 5.2.2020
- Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Renate Künast, Kai Gehring, Kordula Schulz-Asche, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN –Drucksache 19/17967 – Das Vertragsverletzungsverfahren wegen unzureichender Umsetzung der Tierversuchsrichtlinie 2010/63/EU vor dem Hintergrund des Vorgangs um das Tierversuchslabor LPT. Drucksache 19/18520, 1.4.2020
- Antwort der Ministerin für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz auf die Kleine Anfrage der Abg. Ursula Hammann (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN) vom 22.09.2013 betreffend Zucht- und Vorratshaltung von Tieren in Tierversuchslaboren in Hessen - Teil I. Hessen Drucksache 18/7733, 15.1.2014
- (10) Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 4270 vom 28. August 2020 der Abgeordneten Alexander Langguth und Marcus Pretzell FRAKTIONSLOS, Drucksache 17/10784. Nicht-verwendbare Tiere in der Forschung. NRW Drucksache 17/11083, 21.9.2020
- BVerwG, Urteil vom 13.6.2019 – 3 C 29/16 –, juris
- Tierversuche Verstehen. Fact Sheet Erweiterte Statistik zu Tieren in der Forschung. Februar 2020
- Felde B, Kronaus C. Überzählige Tiere in der „Versuchstier“zucht dürfen nicht einfach getötet werden, 20.03.2020 (PDF) [aufgerufen am 23.7.2021]
- Ärzte gegen Tierversuche e.V. Über 150.000 Tiere als „Überschuss“ illegal getötet, 1.6.2021 [aufgerufen am 4.6.2021]