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Im juristischen Bereich agieren wir auf verschiedenen Ebenen. Wir zielen darauf ab, auf eine strenge Einhaltung der Genehmigungsvorschriften bei Tierversuchen hinzuwirken,  Tierschutzstraftaten ans Licht zu bringen und tierversuchsrelevante Gesetze aus dem Nischendasein in den Fokus zu rücken.

Verbandsklage

Als in Berlin verbandsklageberechtigter Tierschutzverein haben wir die Möglichkeit, verwaltungsgerichtlich gegen rechtswidrige Tierversuchsgenehmigungen vorzugehen. Im diesem Rahmen verfassen wir außerdem an die zuständige Behörde adressierte Stellungnahmen zu Versuchsgenehmigungen, in denen wir unsere fachliche Meinung zur Genehmigungsfähigkeit darlegen.

Juristische Analysen / Faktencheck

Wir beschäftigen uns mit der Analyse von tierschutzrelevanten Gesetzen, um einer einseitigen Auslegung durch die Tierversuchsbefürworter entgegenzuwirken.

Da das Tierschutzrecht im juristischen Studium und dem Arbeitsalltag der meisten Juristen nicht vorkommt und auch die allgemeine Gesellschaft damit wenig Berührungspunkte hat, ist es uns ein Anliegen, wichtige Themen für ein breiteres Publikum aufzuarbeiten und für ein besseres Verständnis von Gesetzen und Behördenmaßnahmen zu sorgen, falsche Behauptungen einem Faktencheck zu unterziehen und so mit verständlich aufbereiteten Informationen den Einsatz Anderer für mehr Tierschutz zu stärken.

Strafanzeigen

Immer wieder kommt es zu Verstößen gegen das Tierschutzgesetz. Leider bleiben viele Fälle im Verborgenen. Wenn ein solcher Verstoß jedoch bekannt wird, verfassen wir Strafanzeigen, um eine Strafverfolgung anzustoßen. Es kommt im Tierversuchsbereich nur sehr selten zu Anklagen und noch seltener zu Verurteilungen. Strafanzeigen sind dennoch wichtig, da sie immerhin eine kontrollierende und abschreckende Wirkung haben, mehr Aufmerksamkeit für Probleme schüren (etwa im Bereich der Überschusstiere) und auch die Öffentlichkeit informieren, über deren Druck Änderungen erreicht werden können (z.B. LPT s.u.).

Bei alledem arbeiten wir oft mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) zusammen.

DJGT

Mit der Deutschen Juristischen Gesellschaft für Tierschutzrecht e.V. (DJGT) ist eine enge und erfolgreiche Zusammenarbeit entstanden. Mit Gutachten, Strafanzeigen und Stellungnahmen haben die ehrenamtlich engagierten Juristen schon mehrfach unsere Arbeit unterstützt. Unser Wissen wiederum über Tierversuche und tierversuchsfreie Methoden erweitert ihren Wissenspool und unsere gemeinsamen Möglichkeiten.  

Strafanzeige wegen Missständen bei Haltung von und Experimenten an Affen am Ernst Strüngmann Institut, Frankfurt

Whistleblower-Informationen, die an uns herangetragen wurden, deckten erhebliche Missstände in der Affenhaltung am Frankfurter Ernst Strüngmann Institut (ESI) auf. Neben lang andauernder Einzelhaltung fehlte es auch an primatenkundigem Personal. Durch die Implantation von Gerätschaften auf dem Schädel und dem versuchsbedingten Entzug von Wasser wurden den Affen, teilweise über viele Jahre, erhebliche Schmerzen und Leiden zugefügt. Trotz der bekanntermaßen am ESI herrschenden Missstände, unterließ es die zuständige Behörde bislang, gegen die tierschutzwidrigen Zustände vorzugehen. Ärzte gegen Tierversuche hat Strafanzeige gegen die untätige Behörde gestellt.

Strafanzeige wegen des qualvollen Todes von 600 Mäusen

Im März 2024 kam es in einer Tierhaltungsanlage der Justus-Liebig-Universität Gießen zu einer Fehlfunktion der Heizungsanlage, wegen der die Räumlichkeit auf knapp 40 Grad erhitzt wurde. Dadurch starben 600 der 1000 dort für Tierversuche gehaltenen Mäuse einen grausamen Tod. Grund hierfür war ein fehlerhaftes Alarmsystem, das laut Aussagen der Universität Gießen auf eine Heizungsfehlfunktion nicht vorbereitet war. Dies hätte jedoch sichergestellt sein müssen. Damit wäre der Tod der 600 Mäuse vermeidbar gewesen. Aus diesem Grund erstatteten wir Strafanzeige wegen Tierquälerei.

Strafanzeigen wegen „Überlebenskurven“

Mäusen werden künstlich Krebszellen injiziert und teilweise ein Testwirkstoff verabreicht. Dann wird beobachtet, wie lange es dauert, bis die Tiere tot sind. Sogenannte Überlebenskurven, die diesen Prozess darstellen, sind in der tierexperimentellen Forschung gang und gäbe. Das bewusste „Sterbenlassen“ verursacht bei den Tieren länger anhaltende und erhebliche Schmerzen, Leiden und Schäden und stellt damit eine Straftat nach dem Tierschutzgesetz dar. Wir stellten Strafanzeigen gegen Tierexperimentatoren in Heidelberg, Homburg/Saar und Magdeburg, wobei das Verfahren im Saarland mit einer Geldauflage endete.

Strafanzeigen wegen Tötung von Tieren als „Überschuss“ 

Zu alt, nicht das „richtige“ Geschlecht oder die gewünschten Gene – solche Tiere werden in Tierversuchslaboren regelmäßig als „Überschuss“ getötet. Ärzte gegen Tierversuche und die Deutsche Juristische Gesellschaft für Tierschutzrecht stellten Strafanzeigen gegen 14 hessische Tierversuchseinrichtungen und die Universität in Kiel wegen Verdachts auf Tiertötung ohne den im Tierschutzgesetz vorgeschriebenen vernünftigen Grund. Diese Strafanzeigen haben eine hohe Aufmerksamkeit für das Thema schüren können, sowohl unter den Forschenden, als auch Juristen und der breiten Öffentlichkeit.

Misshandlungen von Affen und Hunden beim LPT Hamburg

Im Oktober 2019 ging ein Skandal des Tierversuchslabors LPT durch die Medien, nachdem verdeckte Aufnahmen skandalöse Misshandlungen von Affen und Hunden offengelegt hatten. Im Oktober 2020 stellte ÄgT zusammen mit der DJGT Strafanzeige gegen die Mitarbeiter. Im Jahr 2022 wurde ein Mitarbeiter zu einer Geldstrafe verurteilt und das LPT musste eine Geldstrafe in Höhe von 75.000 € zahlen. Das Verfahren gegen den Geschäftsführer selbst wurde jedoch eingestellt. Durch Druck aus der Öffentlichkeit schloss das LPT jedoch letztlich auch ohne Einwirken der Behörden.

Illegale Krebsversuche am DKFZ Heidelberg

Forscher des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) Heidelberg führten 2019 leidvolle Tumorversuche an Mäusen ohne Genehmigung durch. Zudem wurden 6 Mäuse 4 Tage zu spät getötet, d.h. sie wurden länger anhaltenden erheblichen Leiden und Schmerzen ausgesetzt. Dies kam aufgrund von Unstimmigkeiten, die wir in einer Publikation bemerkt hatten und einer Nachfrage bei der Genehmigungsbehörde ans Licht. Unsere Strafanzeige zusammen mit der DJGT im Januar 2019 wurde ein halbes Jahr später von der Staatsanwalt eingestellt, weil der Verdacht auf tierschutzwidrige Handlungen sich hätte nicht erhärtet hätte. Immerhin leitete das Regierungspräsidium Karlsruhe wegen der illegal durchgeführten Versuche ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ein, das in einem Bußgeldbescheid im dreistelligen Euro-Bereich an zwei Forscher mündete.

Verdacht auf illegale Versuche an Hunden in Erlangen

Artikel in Fachzeitschriften offenbarten 2019 Unstimmigkeiten bei Versuchen an Hunden und Schweinen, die den Verdacht nahelegten, dass sie ohne Genehmigungen stattgefunden haben. Im April 2019 stellten wir Strafanzeige gegen die Forscher der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg. Die Staatsanwaltschaft Nürnberg-Fürth stellte das Verfahren ein, weil sich ihrer Meinung nach der geäußerte Verdacht nicht erhärtet habe und selbst wenn ungenehmigte Versuche stattgefunden hätten, diese verjährt gewesen seien.

Hirnversuche an Affen am MPI Tübingen

Am Max-Planck-Institut für Biologische Kybernetik (MPI) in Tübingen kamen durch eine Undercover-Recherche 2014 Aufnahmen von qualvollen Hirnversuche an Affen an die Öffentlichkeit. Im Januar 2015 stellten wir Strafanzeige. Vier Jahre später wurde das Verfahren gegen drei der Mitarbeiter, darunter der Institutsleiter Nikos Logothetis, gegen Zahlung einer 4-5-stelligen Geldstrafe eingestellt.

Affenlabor Covance, Münster

2003 stellten wir Strafanzeige gegen das Affenlabor Covance nachdem uns ein Whistleblower von der Tötung von 500 Affen berichtet hatte, die aus Kostengründen beseitigt worden waren. Zudem wurde für die Tötung ein nicht zugelassenes Mittel verwendet. Die Staatsanwaltschaft Münster stellte die Strafanzeige ein, da ein „vernünftiger Grund“ für die Tötung nachweisbar gewesen sei. 

Nur wenige Wochen nach der Strafanzeige wegen der 500 getöteten Affen brachten Ende 2003 verdeckt gemachte Aufnahmen eines eingeschleusten Journalisten grauenhafte Zustände beim Affenlabor Covance in Münster an die Öffentlichkeit. Szenen von schwer verhaltensgestörten und misshandelten Tiere hatten die Gesellschaft erschüttert. Mehrere Tierschutzvereine, darunter unser Verein, stellten Strafanzeige. Die Staatsanwaltschaft Münster stellte die Verfahren ein, mit der Begründung, dass die bei Covance durchgeführten Tierversuche gesetzlich erlaubt bzw. sogar vorgeschrieben seien.

Aachen: Kaninchen reißen sich Därme raus

2003 stellten wir Strafanzeige gegen Tierexperimentatoren der TH Aachen. Durch Recherchen in wissenschaftlichen Journalen waren wir auf einen Tierversuch aufmerksam geworden, bei dem sich durch mangelhafte postoperatives Versorgung Kaninchen die eigenen Bauchnähte aufgebissen hatten und an herausgefallenen Gedärmen gestorben waren. Die Staatsanwaltschaft stellte jedoch das Verfahren -  auch nach Beschwerde unseres Vereins - endgültig ein, mit der Begründung, es sei nicht sicher, dass die Versuche gegen deutsches Recht verstoßen würden.